Webinar: Das ändert sich ab 2017 für Kassensysteme

Die Frist zur Umrüstung der elektronischen Kassenführung läuft Ende 2016 ab. Um hohe Bußgelder zu vermeiden, informiert die ADV gemeinsam mit der DATEV in zwei Webinaren, welche Anforderungen ab 2017 gelten.

Montabaur, 11.11.2016 – Wenn es nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums geht, gehören Kassenmanipulationen bald der Vergangenheit an. In einem Schreiben aus 2010 hat das Ministerium deshalb die Anforderungen an elektronische Registrierkassen neu definiert. Bis Ende 2016 haben Unternehmen nun noch Zeit, ihre Kassensysteme umzurüsten.

Die Zeit drängt

Ab Januar 2017 gelten die neuen Regelungen. Demnach müssen die Daten mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden und dürfen nicht veränderbar sein. Ein Löschen der Einzel-Bons zugunsten des Tagesendsummen-Bons ist unzulässig. Auch die alleinige Aufbewahrung der Z-Bons auf Papier ist nicht ausreichend.

Um drohende Bußgelder der Finanzverwaltung im kommenden Jahr zu vermeiden, bietet die Akademie der Verbundgruppen ADV in Zusammenarbeit mit der DATEV eG nun zwei Webinare an, um auf die neuen Anforderungen im Rechnungswesen vorzubereiten. Interessierte Mittelstandskooperationen haben die Möglichkeit, an einem der Termine teilzunehmen:

  • 12. Dezember 2016, 10:00 – 11:30 Uhr

  • 16. Dezember 2016, 15:00 – 16:30 Uhr 

In den Webinaren beraten speziell für die Kassenprüfung geschulte Experten der DATEV Verbundgruppen, um über die neuen Regelungen zu informieren. Welche Kassensysteme es gibt und welche Anforderungen an die Kassenführung gestellt werden, sind Fragen, die in den Webinaren beantwortet werden. Für wen gelten die neuen Vorschriften überhaupt? Welche Neuerungen gibt es ab 2019? Und was ist mit den Systemen, die in der Zwischenzeit angeschafft wurden? Damit hohe Strafzahlungen vermieden werden, empfiehlt DER MITTELSTANDSVERBUND, an einem der beiden Webinare teilzunehmen.

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