Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) - Kostenfalle für den Mittelstand

Die Bundesregierung hat am 14. Juni 2023 den vom Bundesminister für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen. Ab dem 1. Dezember 2023 werden für die Maut CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Für die Lkw-Maut wird ein CO2-Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 erhoben. DER MITTELSTANDSVERBUND sieht in dieser Maßnahme eine gravierende Kostenfalle für die Logistik von kleinen und mittleren Unternehmen, der die Inflation zusätzlich antreibt.

Berlin, 04.09.2023 – Das Gesetzesvorhaben dient der Umsetzung der geänderten Eurovignetten-Richtlinie, die im März 2022 in Kraft getreten ist. Ab dem 1. Dezember 2023 wird eine CO2-Differenzierung der LKW-Maut eingeführt und ab dem 1. Juli 2024 gilt die Maut auch für LKW mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen. Für einen durchschnittlichen großen LKW erhöht sich die Abgabe dadurch von etwa 19 Cent pro Kilometer auf etwa 35 Cent pro Kilometer.

Sinn und Zweck

Es soll ein Preissignal gesetzt werden, das die Nutzung von LKW mit alternativen Antrieben für die Güterverkehrsbranche attraktiver macht. Die Gesetzespläne sehen vor, dass einzig batterie- oder wasserstoffbetriebene Schwerlaster bis Ende 2025 von der Lkw-Maut befreit sind – allerdings ist die Marktverfügbarkeit der geforderten Fahrzeuge nicht gegeben und diese könnten aktuell auch nur mit erhöhtem Zeitaufwand (Umwege und Ladezeiten) geladen werden. Sachstand ist allerdings auch, dass Transporte und Logistik in den eigenen CO2-Fußabdruck von Unternehmen mit einbezogen werden (GHG SCOPE 3.4 und 3.9), daher lohnt es sich dennoch, auch jetzt bereits in eine nachhaltige Logistik zu investieren. Neben einer spürbaren Kostensenkung wird Nachhaltigkeit auch seitens der EU-Regulatorik immer deutlicher zu einem Kriterium für wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle.

Nichtsdestotrotz: Das schlüssige Gesamtkonzept fehlt

Die Mauterhöhung bedeutet eine zusätzliche Mehrbelastung, die viele Mittelständler an die Grenzen der Belastbarkeit bringen wird. Mit den Gesetzesplänen wird laut Mautbetreiber Toll Collect für 90 Prozent aller Lastwagen die doppelt so hohe Maut fällig. Nur zehn Prozent könnten einen Abschlag beantragen, für den sie aber Emissionsdaten nachweisen müssen, die oftmals nicht einmal beim Hersteller vorliegen.

DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert daher auch bei diesem Gesetzesvorhaben die fehlende Planungssicherheit für Unternehmen, denn gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Wirft man einen Blick auf den weiteren Zeitplan des parlamentarischen Verfahrens, dann erfolgt der Beschluss des Gesetzes frühestens im Herbst 2023 und damit kurz vor Inkrafttreten der neuen Mautsätze. Zu diesem Zeitpunkt sind Vertrags- und Preisverhandlungen in der Branche längst abgeschlossen, d.h. man muss als Unternehmerin und Unternehmer bei den laufenden Preisverhandlungen in das volle Risiko gehen und mit Mautsätzen kalkulieren, die nicht rechtssicher vom Parlament beschlossen sind und gegebenenfalls im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch geändert werden.

DER MITTELSTANDSVERBUND fordert zur Berücksichtigung betrieblicher Realitäten, den Geltungsbeginn zumindest auf den 1. Januar 2024 zu verlegen, damit Spediteure und verladende Wirtschaft neben der zusätzlichen Belastung durch die CO2-Komponente nicht auch noch mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand belastet werden. Zum Jahreswechsel ist die Anpassung praktikabler, da dann sowieso häufig Vertragsanpassungen vorgenommen werden.

„Wie im Koalitionsvertrag ausgeführt, erwarten wir, dass die Bundesregierung zu ihrem Wort steht und die Vermeidung der Doppelbelastung durch den nationalen Emissionshandel und der CO2-Maut ausschließt“, so Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND. „Wir schlagen vor, die Maut erst ab 2025 und dann stufenweise einzuführen, damit die Hersteller von Nutzfahrzeugen, die nun durch das Gesetz forcierte Nachfrage nach klimaneutralen Nutzfahrzeug-Modellen auch bedienen können. Stand heute kann das vorliegende Gesetz gar nicht realistisch umgesetzt werden und unterm Strich bleibt durch die mangelnde Verfügbarkeit von Alternativantrieben auch der gewünschte Effekt fürs Klima aus, dafür schnappt die Kostenfalle für den Mittelstand umso heftiger zu. Gerade kleine Unternehmen werden damit vor eine Herkulesaufgabe gestellt, die nicht mehr leistbar ist. Und zu guter Letzt erweist man mit solchen „Schnellschüssen“ der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz für notwendige Klimaschutzmaßnahmen einen Bärendienst.“

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