DER MITTELSTANDSVERBUND nimmt Stellung zum Referentenentwurf des EEG 2023

DER MITTELSTANDSVERBUND hat zum Referentenentwurf für ein „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ (Kurztitel „EEG 2023“) Stellung genommen. Trotz sinnvoller Ansätze bleibt das Gesetz hinter seinen Möglichkeiten zurück.

Berlin, 16.03.2022  Nach Auffassung des MITTELSTANDSVERBUNDES ist eine grundlegende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mehr als überfällig. Der mit dem Gesetz einhergehende pragmatische Ansatz zur Einführung neuer, nachhaltiger und zukunftsorientierter Technologien konnte nur bedingt umgesetzt werden, mittlerweile entpuppt er sich als überregulierendes Instrument vergangener Tage, wie es DER MITTELSTANDSVERBUND stets angeprangert hat. Vor dem Hintergrund ist die grundsätzliche Kehrtwende, die die Bundesregierung mit dem Entwurf für eine Novelle des „EEG 2023“ vornimmt, zu begrüßen.

Zu den Regelungen im Einzelnen

  • Solarenergie und Wind (Art. 2 §§ 37 ff)

Richtig ist, dass sich zur Förderung von erneuerbaren Energien anstatt eines garantierten Stromabnahmepreises deutlich größere wirtschaftliche Anreize mit der Förderung der Installation entsprechender Anlagen setzen lassen.

Dies ist gerade mit Blick auf den Koalitionsvertrag und einem darin verankerten Anteil von 80 Prozent erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 sowie einer im Wesentlichen bereits vollständig auf Erneuerbare setzenden Stromversorgung im Jahr 2035 laut Klimaeröffnungsbilanz vom Januar 2022, nur konsequent und auch geboten. Hinzu kommt die dringend notwendige größtmögliche Unabhängigkeit von Energieimporten. Die Strategie der Vergangenheit hat sich gerade als fatal erwiesen. 

Ohne Frage kommen diese Ziele einem gesamtgesellschaftlichen Kraftakt gleich, der nur gemeinsam von der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gemeistert werden kann.

Neben der alternativen Energiegewinnung ist ein zweiter strategischer Strang wichtiger denn je: die Energie- und Ressorcenschonung und Vermeidung von Gebrauch. DER MITTELSTANDSVERBUND bringt sich bereits seit Jahren aktiv in diesen Prozess ein. Mit eigenen Projekten wie beispielsweise dem Klimaverbund Mittelstand gefördert von der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), unterstützt DER MITTELSTANDSVERBUND seine Mitgliedsunternehmen auf dem Weg zum sparsameren Umgang mit Ressourcen und zugleich auf deren Weg zur Klimafreundlichkeit. DER MITTELSTANDSVERBUND qualifiziert hierzu bereits zum wiederholten Mal „Klimaprofis“ mit einem eigens dafür entwickelten Schulungskonzept. Mit dieser speziellen modular aufgebauten Weiterbildung werden die „Klimaprofis“ in die Lage versetzt, mittelständische Unternehmen gezielt zu beraten. Somit können Vorteile einer zügigen Maßnahmenumsetzung in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz sowie Ressourcenschutz vor Ort kompetent vermittelt und begleitet werden. Das Konzept der „Klimaprofis“ ist damit gerade im Hinblick auf dessen Übersetzungsleistung und Umsetzungshilfe ein hervorragend funktionierendes Instrument, um mehr Energie- und Ressouceneffizienz wie auch Klimaschutz in den Unternehmensalltag zu bringen.

  • Planungs- und Genehmigungsverfahren (Art. 1 § 2)

Bedauerlich ist, dass gerade bei dem nunmehr geltenden hohen Ambitionsniveau noch keine grundlegenden Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Errichtung von erneuerbaren Energien-Anlagen erfolgt sind. Die von der Bundesregierung gesetzten Ziele scheinen angesichts der üblichen Realisierungszeiten von fünf und mehr Jahren im Bereich Windenergie aber auch von bis zu fünf Jahren bei Projekten zur Solarstromerzeugung eher Makulatur. Hier bedarf es dringend erheblicher Erleichterungen im Bau- und Naturschutzrecht, die zwar vielfach angekündigt wurden, deren Umsetzung jedoch auf sich warten lassen.

  • Energien-Umlage-Gesetz (Art. 3 §§ 7 ff)

Mit der Ausgliederung der Regelungen zur EEG-Umlage und der Zusammenfassung mit weiteren Umlagen zur Finanzierung der Energiewende in einem Energie-Umlagen-Gesetz ist aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES endlich ein wichtiger Schritt zur Neuausrichtung der Finanzierung der Kosten der Energiewende getan. Insbesondere ist die Reduzierung der langjährigen mittelstandsfeindlichen EEG-Umlage bereits ab dem 1. Juli 2022 auf Null zu begrüßen. Angesichts dessen verwundert es umso mehr, dass mit der Regelung gerade nicht die mit dem Koalitionsvertrag angekündigte vollkommene Abschaffung der EEG-Umlage verbunden ist. Da die Umlage lediglich auf Null gesetzt und eben nicht abgeschafft werden soll, ist offensichtlich, dass die Bundesregierung sich hiermit vorbehält bei entsprechender Haushaltslage die EEG-Umlage wieder einzuführen – dies lehnt DER MITTELSTANDSVERBUND mit Nachdruck ab und verweist in diesem Zusammenhang auf die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, der eine komplette Abschaffung der EEG-Umlage vorsah.

Zudem kann aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES die Absenkung der EEG-Umlage auf Null zwar zur Dämpfung des Stromendkundenpreises im Fall Nicht-privilegierter Verbraucher beitragen – allerdings erscheint dies in Anbetracht der massiven Steigerungen der Börsenstrompreise allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein zu sein. Hier steht die Bundesregierung nach wie vor in der Pflicht, weitere Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Auch kann diese Absenkung allenfalls ein erster Schritt im Rahmen der seit langem angekündigten grundlegenden Reform auf Steuern, Abgaben und Umlagen zur Finanzierung der Energiewende darstellen.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist das heutige System der Steuern, Abgaben und Umlagen nach wie vor nicht geeignet, die richtigen Anreize für einen an den Zielen der Energiewende und den Klimaschutzzielen ausgerichteten Strompreis zu setzen.  

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Ansprechpartner

Dr. Sabine Schäfer DER MITTELSTANDSVERBUND
Dr. Sabine Schäfer Projektleiterin Klimaverbund und Leiterin Klima, Energie und Ressourcen Mehr Infos
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