Meinungsstreit um Green Deal wirft Zukunftsfragen im Mittelstand auf

Mit dem „Fit-For-55“-Paket, einer umfassenden Neugesetzgebung und Reform bestehender rechtlicher Regelungen auf der Grundlage des europäischen Klimaschutzgesetzes, hat das Europäische Parlament (EP) am 8. Juni 2022 sehr relevante Entscheidungen getroffen, die für den Mittelstand nicht unbedeutend sind. Unter anderem standen der CO2-Grenzausgleichsmechanismus, ein Klimasozialfonds, Flottengrenzwerte für den Verkehr, Regelungen zu Schiffs- und Luftverkehr im Emissionshandel, die Reform des Emissionshandels selbst und die Klimaziele unter der Lastenteilungsverordnung auf der Agenda.

Brüssel/Berlin, 9.06.2022 – „Fit-For-55“ steht für ein ehrgeiziges CO2 Reduktionsziel der EU. Dem nun angestrebten Beschluss des EU-Parlaments zu einem umfassenden Gesetzeswerk war insbesondere ein längerer Streit zur künftigen Ausgestaltung des seit 2005 bestehenden Emissionshandels auf europäischer Ebene vorausgegangen. Knackpunkt war hier der Umfang und die Dauer der bisherigen kostenfreien Zuteilung von Emissionszertifikaten an die europäische Industrie. Konkret scheiterte die Abstimmung nun an der Frage, ob die freie Zuteilung von Emissionsberechtigungen an die Industrie bereits Ende der 20er Jahre oder erst Mitte der 30er Jahre auslaufen soll. Dieses für Klimaschutz auf europäischer Ebene wichtige marktwirtschaftliche Instrument wurde nun an den Umweltausschuss zurückverwiesen.

„Es kann nicht sein, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen vom Brennstoffemissionshandel (BEHG) weiterhin voll erfasst werden, während die Energie-Großverbraucher wie die Industrie noch lange Zeit von freien Zuteilungen im Emissionshandel profitieren sollen. Der Mittelstand in ganz Europa leistet schon heute einen erheblichen Beitrag, die Klimaziele zu erreichen – diese Anstrengungen zum Erreichen der Klimaziele müssen europaweit gewürdigt werden. Wenn europäische Regelungen Akzeptanz finden wollen, dürfen sie den Mittelstand nicht benachteiligen,“ so Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES.

Trotz der Kontroverse zum Emissionshandel wurden die Vorschläge zur künftigen Lastenteilung (Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels) unter den Mitgliedstaaten und zur Anrechnung der Senkenwirkung des Landnutzungssektors angenommen. Damit kann künftig unter anderem die Senkenleistung von Wäldern und Mooren, wenn auch vorerst nur begrenzt, auf die europäischen Klimaziele angerechnet werden.

Nicht unproblematisch ist allerdings das faktische Aus des Verbrennungsmotors ab 2035. Auch wenn dies unterm Strich Klarheit und Planungssicherheit bei dieser über Jahre hinweg ausgesprochen kontrovers geführten Debatte bedeutet, so ist die Abkehr vom Prinzip der Technologieoffenheit bedauerlich. Die Gefahr, dass dadurch Kompetenzen und Wertschöpfung in der Mobilitätsbranche aus Europa schrumpfen, ist ein ernst zu nehmendes Risiko, gerade auch für den in der Wertschöpfungskette tätigen Mittelstand.

Seite drucken

Ansprechpartner

Dr. Sabine Schäfer DER MITTELSTANDSVERBUND
Dr. Sabine Schäfer Projektleiterin Klimaverbund und Leiterin Klima, Energie und Ressourcen Mehr Infos
DER MITTELSTANDSVERBUND
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht