Neues Bundesklimaschutzgesetz verabschiedet – große Ziele ohne Fahrplan

Am vorletzten Sitzungstag der 20. Legislaturperiode hat der Gesetzgeber noch die Novellierung des Bundesklimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Damit werden die Klimaziele des erst 2019 beschlossenen Klimaschutzgesetzes nochmal deutlich verschärft, allerdings ohne konkreten Handlungsrahmen.

Berlin, 28. Juni 2021 – In einer Marathonsitzung des Deutschen Bundestages wurde ein bunter Blumenstrauß verschiedenster Gesetzesvorlagen verabschiedet. Darunter auch die Novellierung des Bundesklimaschutzgesetzes. Mit dem zunächst im Jahr 2019 beschlossenen Klimaschutzgesetz wurde in Deutschland erstmalig Klimaziele in einen gesetzlichen Rahmen gegossen. Bis dahin waren die Ziele in Beschlüssen der Bundesregierung fixiert. Mit den nun gesetzlich definierten nationalen Klimazielen will Deutschland einen substanziellen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele auf internationaler Ebene leisten. Grundlage dazu ist die 2015 von der Weltgemeinschaft auf der Klimakonferenz in Paris festgelegte Verpflichtung, die Erderwärmung auf 2°C zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, den Temperaturanstieg auf 1,5°C zu limitieren.

Infolge des Negativ-Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. April 2021 zur ersten Fassung des Klimaschutzgesetzes stieg der Handlungsdruck auf die Bundesregierung. Auch wenn das Verfassungsgericht bis Ende 2022 Zeit gelassen hätte, bei den Klimazielen nachzusteuern, wurde mit dem Urteil deutlich, dass die jetzige Generation mehr in die Pflicht genommen werden müsse – sprich die Anstrengungen zum Erreichen der Klimaziele nicht kommenden Generationen allein überlassen werden dürfe. So wurde das bisherige Minderungsziel in der EU von 40% gegenüber 1990 auf 52,8 % ebenfalls deutlich angehoben.

Die jetzt vom Bundestag beschlossene Novellierung des Klimaschutzgesetzes soll nun beiden Zielen Rechnung tragen. Mit der Anhebung des Deutschen Gesamtziels von bislang mindestens 55 bis 65% in 2030 will Deutschland einen erheblichen Beitrag für die Klimaziele Gesamteuropas erbringen. Und nicht nur das: Auch das Ziel für das Jahr 2040 wurde auf 88% angehoben und das bislang für 2050 angestrebte Ziel der Klimaneutralität Deutschlands um 5 Jahre auf 2045 vorgezogen.

„Mit Verschärfung der Klimaziele hat der Gesetzgeber die Anforderungsschraube an die gesamte Gesellschaft nochmals deutlich angezogen. Eine neue Bundesregierung wird sich nun Gedanken machen müssen, mit welchen konkreten Maßnahmen, diese Ziele erreicht werden sollen. Denn das lässt der Gesetzgeber leider weitgehend offen. Aus Sicht des Mittelstandes muss sichergestellt werden, dass die die Ziele mit marktwirtschaftlichen Instrumenten, wie etwa dem Emissionshandel sowohl auf nationaler wie auch europäischer Ebene verfolgt werden“, sagt Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND. „Schon viel zu lange redet die Politik über die Abschaffung der EEG-Umlage, hier müssen  Taten folgen. Einen Fortbestand dieses mittelstandsfeindlichen Instrumentariums darf es nicht länger geben“.

Aber nicht nur die Politik ist gefordert. DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt schon heute mit dem Projekt „Klimaverbund Mittelstand“ Mitgliedsunternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität. 17 Klimaprofis von projektbeteiligten Verbundgruppen wurden fit gemacht für eine Rundumberatung in den Bereichen Klima, Energie und Ressourcen. Das Projekt wird gefördert von der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums (BMU). 

Seite drucken

Ansprechpartner

Dr. Sabine Schäfer DER MITTELSTANDSVERBUND
Dr. Sabine Schäfer Projektleiterin Klimaverbund und Leiterin Klima, Energie und Ressourcen Mehr Infos
DER MITTELSTANDSVERBUND
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht