EU-Parlament beschließt Datenschutzreform

Die Europaabgeordneten haben den umstrittenen Vorschlag für eine neue Datenschutz-Grundverordnung am 12. März ohne Änderungen abgesegnet. Ein Dämpfer bleibt aber für den zuständigen Berichterstatter: der EU-Rat muss seine Position noch abstecken.

Brüssel, 13.03.2014 — Mit einer überwältigen Mehrheit haben sich die Abgeordneten des EU-Parlaments am 12. März in Brüssel für einen umfassenden Datenschutz ausgesprochen, der wenig Ausnahmen zulässt. Die Freude des zuständigen Berichterstatter Jan-Phillip Albrecht wird sich allerdings in Grenzen halten. Denn der EU-Rat hat sich bislang nicht zu dem Vorhaben positioniert.

DER MITTELSTANDSVERBUND bewertet die Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen als positives Signal. "In vielen Bereichen fehlt dem beschlossenen Gesetzestext aber das nötige Augenmaß", erklärt Dr. Günther Schulte, Mitglied der Hauptgeschäftsführung und Leiter des MITTELSTANDSVERBUND-Büros in Brüssel. Die Regelungen seien gerade für mittelständische Unternehmen in der Praxis kaum umsetzen. "Gerade die geplanten umfassenden Einverständniserklärungen sind nichts weiter, als lästiger Formalismus", kritisiert Schulte. Einen Mehrwert könne der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes nicht erkennen. Insgesamt seien die Ziele der EU-Kommission - Bürokratie abzubauen und gerade auf die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen Rücksicht zu nehmen – "komplett verfehlt worden".

Die unendliche Geschichte der Datenschutz-Grundverordnung

Seit nunmehr über zwei Jahren diskutieren Parlament und Rat über den Verordnungsvorschlag der Kommission zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ( Datenschutz-Grundverordnung). Bislang hat sich der Rat allerdings zu dem Vorhaben nicht positioniert.

Nach der Aussage des zuständigen Berichterstatters Albrecht ist dies auf eine Sperrminorität im Rat zurückzuführen. Streitig sei vor allem der Status von öffentlichen Stellen im geplanten System des europäischen Datenschutzes. So sieht es auch die Bundesregierung weiterhin kritisch, den öffentlichen Sektor der Datenschutz-Grundverordnung umfassend zu unterwerfen. Daher bevorzugt sie einen europäische Regelung in Form einer Richtlinie (anstatt einer in allen Teilen verbindlichen Verordnung, wie es die Kommission und das Parlament vorschlagen), um einen entsprechenden Spielraum im öffentlichen Bereich zu wahren.

Der vom Plenum beschlossene Gesetzestext sieht einen einheitlichen Ansatz für den Datenschutz vor. Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen sind nur in einigen Bereichen vorgesehen. Verstöße gegen die neuen Bestimmungen sollen mit hohen Strafen bewährt werden: Angedacht sind hierbei Sanktionen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.


TTIP rückt Datenschutz in den Mittelpunkt

Vor dem Hintergrund der aktuellen Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen der EU mit den USA ( TTIP) ist die Frage der Weitergabe von Daten an Nicht-EU-Staaten in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion geraten.

Der angenommene Plenumstext sieht eine vorherige Zustimmung der nationalen Datenschutzbehörden vor, wenn Daten in einen Drittstaat übermittelt werden sollen. Betroffene sollen über den Antrag informiert werden.

Das TTIP-Abkommen sieht momentan kein Kapitel über den Datenschutz vor. Die Verhandlungsführer auf US-amerikanischer Seite haben bereits ein Kapitel für das Abkommen entworfen, dass sich ausschließlich mit dem E-Commerce beschäftigen soll. Hierin sollen auch elektronische Datenflüsse - wenn wohl auch nur grundsätzlich - behandelt werden. Eine ausdrückliche Regelung zum Datenschutz fehlt bislang in dem Entwurf und soll auch nicht eingeführt werden. Es bleibt daher abzuwarten, wie und in welcher Form die Abstimmung im Parlament Einfluss auf die transatlantischen Verhandlungen haben wird.

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