Plan des EU-Umweltausschusses: Händler sollen alte Elektrogeräte zurücknehmen

Verbraucher sollen alte Elektrogeräte bald einfach und kostenlos bei ihrem Händler zurückgeben können — dadurch soll zukünftig mehr Elektroschrott eingesammelt und recycelt werden

Am 23. Juni 2010 stimmte der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes über die Elektrogeräterichtlinie ab. Um die Sammlung kleiner Elektrogeräte wie Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten, Telefone oder Staubsauger zu erleichtern, sollen die Verbraucher sie künftig in den Einzelhandel zurückbringen können. Jeder Händler, der ein vergleichbares Produkt in seinem Sortiment anbietet, soll es nach dem Beschluss des Ausschusses annehmen müssen - auch wenn das Gerät nicht von ihm stammt und der Verbraucher kein Ersatzgerät kauft. Erreicht werden soll damit, dass die Industrie langfristig mehr Elektroschrott einsammelt und dem Recycling zuführt.

Nach dem Umweltausschuss wird das Europäische Parlament vermutlich im Juli über die Richtlinie abstimmen. Es wird dabei höchstwahrscheinlich dem Ausschussvotum folgen. Danach werden die Mitgliedstaaten ihre Position festlegen müssen. Dort sprechen sich viele Staaten für geringere Sammelziele von Elektroschrott aus.

Der ZGV lehnt eine mögliche gesetzliche Rücknahmepflicht von Elektro-Kleinstgeräten durch die Händler ab. Besonders für den mittelständischen Fachhandel entsteht durch gesetzliche Pflichten zusätzlicher Aufwand, den die Händler nicht erfüllen können. Würde eine derartige Regelung das weitere Gesetzgebungsverfahren passieren, wäre damit der Grunkonsens des „Verursacherprinzips“ außer Kraft gesetzt. Dieser gilt in der deutschen Wirtschaft im Bezug auf die Entsorgung von Altgeräten.

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