Rentenpaket und Mindestlohn schaden dem kooperierenden Mittelstand

Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des MITTELSTANDSVERBUNDES zeigen: Die Mitglieder von Verbundgruppen sind von den sozialpolitischen Plänen der Bundesregierung stark betroffen. Mindestlohn und Rentenpaket werden erkennbare Folgen haben.

Berlin, 08.05.2014 — 75 Kooperationszentralen aus 17 Branchen hatten sich an der aktuellen Konjunkturumfrage des MITTELSTANDSVERBUNDES beteiligt, die neben Daten zur wirtschaftlichen Lage auch Einschätzungen zu den zwei sozialpolitischen Großprojekten ermittelte.

Rente mit 63 - verschärfter Fachkräftemangel und steigende Arbeitskosten

Besonderen Sprengstoff birgt demnach das Rentenpaket der Bundesregierung, insbesondere die abschlagsfreie Rente mit 63. Mehr als ein Viertel (26,7 Prozent) der Kooperationszentralen wird durch bislang nicht geplante Personalabgänge selbst von dieser Regelung betroffen sein, in gleichem Ausmaß wird eine starke oder zumindest spürbare Betroffenheit der angeschlossenen mittelständischen Unternehmen angegeben.

Durchgehend wird prognostiziert, dass diese Regelung den ohnehin bestehenden Fachkräftemangel erheblich verschärfen wird - dies gilt sowohl für die Verbundgruppenzentralen als auch für die Anschlusshäuser. Hieraus werden auch - je nach Branche, Tätigkeit und Region - generell steigende Personalkosten befürchtet, denn für das knappe Gut "Fachkraft" wird der Marktpreis steigen. Zudem sieht man dem zwangsläufigen Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge mit Sorge entgegen.

"DER MITTELSTANDSVERBUND bekräftigt angesichts dessen seine Forderung an die Politik: Nein zur abschlagsfreien Rente mit 63, Nein zur Beitragsfinanzierung der 'Mütterrente', Ja zu einem flexiblen Renteneintritt und zu besseren rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung älterer Mitarbeiter", erklärt der Hauptgeschäftsführer, Dr. Ludwig Veltmann.

Das Rentenpaket befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

Mindestlohn trifft Mittelstand in strukturschwachen Regionen

Von dem für 2015 geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro wird nach den Ergebnissen der Umfrage jede zehnte (10,7 Prozent) Verbundgruppenzentrale betroffen sein. Die Kooperationen erwarten zudem, dass mehr als ein Viertel (28 Prozent) ihrer Mitgliedsunternehmen stark oder zumindest spürbar von dieser Regelung betroffen sein wird.

Die Kooperationszentralen geben an, dass für bei ihnen nicht die regulären Beschäftigten, sondern Aushilfen bzw. geringfügig Beschäftigte vom Mindestlohn betroffen sein werden. Auch die Frage nach der Vergütung von Praktikanten wird aufgeworfen. Laut Gesetzentwurf sind Orientierungspraktika von max. sechs Wochen sowie Pflichtpraktika vom Mindestlohn ausgenommen. Daneben wird steigender Bürokratieaufwand durch neue Aufzeichnungs- und Nachweispflichten sowie zur Vermeidung von Haftungsfällen befürchtet.

Für die Anschlusshäuser stellt sich die Lage deutlich dramatischer dar. Gerade in kleinen Familienbetrieben werden häufig Aushilfen, Saisonkräfte und geringfügig Beschäftigte eingesetzt - genau diese Gruppen werden verteuert. In strukturschwachen Regionen, insbesondere Ostdeutschland, werden höhere Preise für einfache Dienstleistungen kaum durchsetzbar sein, so dass hier Arbeitsplätze akut gefährdet sind. Auch der steigende Bürokratieaufwand wird gerade die kleinen Unternehmen am stärksten treffen.

Das Gesetzgebungsverfahren zum Mindestlohn läuft, DER MITTELSTANDSVERBUND ist von Beginn an in engem Dialog mit den politischen Akteuren. Auch wenn Ausnahmen für bestimmte Mitarbeitergruppen (Minijobber) nicht zu erwarten sind, so gibt es noch intensive Diskussionen zu den geplanten Bürokratielasten sowie zur Verbesserung der Berufschancen jüngerer Menschen.

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