Obligatorische E-Rechnung für B2B-Umsätze? Bundesfinanzministerium veröffentlicht Diskussionsentwurf

Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf vorgelegt, der die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze zum Ziel hat. DER MITTELSTANDSVERBUND hat hierzu eine Stellungnahme eingereicht und weist darin auf die umfangreichen Folgen sowie die damit verbundenen Probleme für die Rechnungsstellung gerade in kleineren Unternehmen hin.

Berlin, 04.05.2023 – Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) möchte mit dem vorliegenden Diskussionsentwurf auf eine stärkere Verbreitung elektronischer Rechnungen hinwirken, vor allem aber die Grundlage für ein elektronisches Meldesystem für Rechnungen schaffen. Die Einführung eines solchen Meldesystems hatten die Regierungsparteien bereits in Ihrem Koalitionsvertrag Ende 2021 vereinbart. Parallel dazu hat auch auf europäischer Ebene ein ähnliches gelagertes Gesetzgebungsvorhaben begonnen: Mit dem Legislativpaket der Europäischen Kommission zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter vom 8. Dezember 2022 sowie dem darin enthaltenden Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – hierüber hatte DER MITTELSTANDSVERBUND bereits berichtet – soll die elektronische Rechnung ebenfalls zum Standardverfahren der Rechnungsstellung werden. Dabei geht dieser Vorschlag jedoch in seinem Umfang über den Diskussionsentwurf des BMF hinaus.

Obligatorische E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze schon ab 2025 geplant

Das BMF geht nun davon aus, dass die Umsetzung des EU-Legislativpakets zu lange dauern würde, als dass die Einführung eines elektronischen Meldesystems für Rechnungen in Deutschland in dieser Legislaturperiode noch realistisch wäre. Mit Verweis auf den Vorrang der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie möchte man daher im Rahmen eines Ermächtigungsantrags das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) schon vorher in einem wesentlichen Punkt ändern: Der Diskussionsentwurf sieht nämlich vor, dass bereits zum 1. Januar 2025 eine obligatorische elektronische Rechnung für inländische B2B-Umsätze eingeführt wird. Zudem sollen insbesondere der Vorrang der Papierrechnung und die bisher verpflichtende Zustimmung des Empfängers zu einer elektronischen Rechnung entfallen.

Im Rahmen seiner Erläuterungen zum Diskussionsentwurf stellt das BMF jedoch auch verschiedene Optionen vor – z.B. für eine zeitliche Staffelung der Einführung der obligatorischen E-Rechnung nach Unternehmensgröße oder nach der Höhe des Rechnungsbetrags. Insbesondere zu diesen Optionen hat das BMF eine Reihe von Verbänden um Stellungnahme gebeten. Auch DER MITTELSTANDSVERBUND hat hierzu eine Stellungnahme eingereicht.

Kleinere Unternehmen dürfen nicht durch hohen Zeitdruck überfordert werden

Der Zeitplan des BMF ist aus Sicht des MITTELSTANDSVERUNDES vor dem Hintergrund der umfangreichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen im UStG für die Rechnungsstellung in den Unternehmen sehr ambitioniert. Bei einem realistischen Vorlauf von gut einem Jahr dürften gerade kleinere Unternehmen mit der Umsetzung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung bzw. Verarbeitung überfordert sein. Die hierfür erforderliche technische Ausstattung erfordert substanzielle Investitionen. Daher spricht sich DER MITTELSTANDSVERBUND für eine zeitliche Staffelung der Einführung nach Unternehmensgröße aus. Für kleinere Unternehmen sollte die Einführung der obligatorischen E-Rechnung deutlich später erfolgen als für große Unternehmen. Eine Staffelung nach Rechnungshöhe wäre hingegen nicht sinnvoll, da die technische Ausstattung zur Ausstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen dann dennoch von allen Unternehmen zum gleichen Zeitpunkt vorgehalten werden müsste. Die grundsätzliche Stärkung von E-Rechnungen und der Wegfall der verpflichtenden Zustimmung des Rechnungsempfängers sind hingegen zu begrüßen. Insgesamt hält es DER MITTELSTANDSVERBUND jedoch für zielführender, statt eines überhasteten nationalen Alleingangs den Fortgang des europäischen Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie mit seiner ähnlichen Zielsetzung abzuwarten.

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