Tarifverhandlungen für Verbundgruppen beginnen

In einigen Bundesländern sind erste Verhandlungstermine vereinbart. Die Forderungen der Gewerkschaft liegen für eine zwölfmonatige Laufzeit bei 5,5 Prozent zzgl. einer weiteren Entgeltanhebung für untere Lohn- und Gehaltsgruppen.

Berlin, 20.03.2015 — Die Lohn- und Gehaltstarifverträge für die Verbundgruppen und den einzelwirtschaftlichen Großhandel sind in allen Bundesländern von der Gewerkschaft ver.di gekündigt worden.

Inzwischen liegen für einige Gebiete die Gewerkschaftsforderungen vor, im Detail lauten sie wie folgt:

Baden-Württemberg

- Erhöhung der Löhne und Gehälter um 5,5 Prozent
- Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 5,5 Prozent
- Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder
- Laufzeit 12 Monate

Brandenburg

- Erhöhung der Löhne und Gehälter um 150 Euro
- Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro
- Besonderer Nachteils-Ausgleich für ver.di-Mitglieder
- Angleichung des Tarifniveaus an das des allgemeinen Groß- u. Außenhandel Berlin

Hessen

- Erhöhung der Löhne und Gehälter um 5,5 Prozent, mindestens 140,00 Euro
- Koppelung der Ausbildungsvergütungen an die Gehaltsgruppe III (Endstufe):
- im 1. Jahr der Ausbildung 35 Prozent
- im 2. Jahr der Ausbildung 38 Prozent
- im 3. Jahr der Ausbildung 42 Prozent
- Laufzeit 12 Monate

Nordrhein-Westfalen

- Erhöhung der Löhne und Gehälter um 5,5 Prozent, mind. jedoch um 140 Euro
- Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 5,5 Prozent
- Laufzeit 12 Monate

Sachsen

- Erhöhung der Löhne und Gehälter sowie Ausbildungsvergütungen um 5,5 Prozent
- Vorweganhebung der Lohngruppe L 1 bis L 5 und der Gehaltsgruppen G I bis G III um 15,00 Euro
- Laufzeit 12 Monate

In einigen Bundesländern wurden bereits erste Verhandlungstermine anberaumt. Baden-Württemberg startet am 31. März, Hamburg am 16. April, Nordrhein-Westfalen am 24. April und Sachsen am 28. April 2015.

In der letzten Lohn- und Gehaltsrunde im Jahr 2013 wurde bei einer Laufzeit von 24 Monaten eine Entgelterhöhung von 3% (2013) und weiteren 2,1% (2014) sowie eine Einmalzahlung von 90 EUR (2014) vereinbart.

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