Hinweisgeberschutzgesetz: Schonfrist läuft ab!
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist im Juli 2023 in Kraft getreten. Am 17. Dezember 2023 ist nun die „Schonfrist“ für Unternehmen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern abgelaufen.
Berlin, 14.12.2023 – Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist im Juli 2023 in Kraft getreten und gilt seitdem für Unternehmen mit mindestens 250 Arbeitnehmenden (wir haben darüber berichtet). Am 17. Dezember 2023 ist nun die „Schonfrist“ für Unternehmen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern abgelaufen.
Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Danach soll es Hinweisgebern in Unternehmen und Behörden durch die Einrichtung interner und externer Meldestellen ermöglicht werden, auf Missstände und Gesetzesverstöße hinzuweisen. Konkret regelt das Gesetz den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen.
Zudem sollen hinweisgebende Personen gegen Repressalien aufgrund der Meldung geschützt werden. Im Gesetz enthalten sind Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien – aber auch zu Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben.
Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem HinSchG interne Anlaufstellen schaffen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, besteht weder für interne noch für externe Meldestellen.
DER MITTELSTANDSVERBUND und seine Schwestergesellschaft ServiCon hatten im September/Oktober 2022 Webinare zur praxisnahen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes im kooperierenden Mittelstand angeboten und verschiedene Lösungen diesbezüglich aufgezeigt .
Interessierte Verbundgruppen wenden sich für konkrete Produkt-Angebote bitte an:
Dr. Marc Zgaga (m.zgaga@servicon.de) oder Kristian Franz (k.franz@servicon.de)