EU-Parlament stimmt für Europäisches Kaufrecht

Die EU ist einem gemeinsamen Kaufrecht einen Schritt näher gekommen. Am 26. Februar stimmte das EU-Parlament für den Vorschlag der Berichterstatter. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt dies als wichtigen Schritt für den Binnenmarkt.

Brüssel, 27.02.2014 — Das Plenum des EU-Parlaments hat am 26. Februar über den Bericht der federführenden Berichterstatter Klaus-Heiner Lehne und Luigi Berlinguer abgestimmt. Mit der Zustimmung zu diesem Gesetzestext haben sich die Abgeordneten für ein optionales Europäisches Kaufrecht entschieden. Es gilt nur für Fernabsatzverträge und damit insbesondere für den Online-Handel. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt dies grundsätzlich als einen weiteren wichtigen Schritt zur Vollendung des Binnenmarkts.

Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht regelt den Vertragsschluss, die Informationspflichten von Verkäufern, die Abwicklung von Verträgen und die Gewährleistung. Im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs soll das Gesetz einen umfassenden Verbraucherschutz schaffen. Als optionales Instrument ausgestattet, steht es neben den nationalen Rechtsordnungen und wird nur dann zur Vertragsgrundlage, wenn die Vertragsparteien dies so festlegen.

Entgegen dem Kommissionsvorschlag, der einen umfassenden Anwendungsbereich für den grenzüberschreitenden Handel vorsah, soll das Instrument nach dem abgestimmten Bericht auf den Fernabsatz beschränkt sein - eine Einschränkung, die eher als ein Zugeständnis der Berichterstatter an die politische Lage im EU-Parlament und Rat zu werten ist.

DER MITTELSTANDSVERBUND hatte sich - entgegen der breiten Auffassung anderer Wirtschaftsverbände - bereits frühzeitig für den Kommissionsvorschlag ausgesprochen und setzt sich auch weiterhin für einen umfassenden Anwendungsbereich des Europäischen Kaufrechts ein. Deswegen hatte der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstands vor der Abstimmung im Plenum noch einmal um die Unterstützung der Abgeordneten für den Bericht geworben. Ansonsten hätte die Gefahr bestanden, dass das gesamte Vorhaben schon an dieser Stelle gescheitert wäre.

Der angenommene Bericht wird jetzt an den Rat der EU übermittelt. Da im Rat noch Uneinigkeit über das Europäische Kaufrecht insgesamt besteht, wird sich DER MITTELSTANDSVERBUND auch hier noch einmal einbringen. Dabei wird er sich erneut für notwendige Ergänzungen in dem Gesetz, etwa zum Eigentumsvorbehalt im B2B-Bereich, einsetzen.


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