TTIP: Sechste Verhandlungsrunde ohne Ergebnis

In der Woche vom 14. bis 18. Juli fand die sechste Verhandlungsrunde zum Freihandelsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der EU in Brüssel statt. Auch dieses Mal konnten die Verhandlungspartner keine konkreten Ergebnisse präsentieren.

Brüssel, 29.07.2014 — Am Ende der sechsten Verhandlungsrunde zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der EU, TTIP, bleiben viele Fragen offen. Diese betreffen vor allem die konkrete Ausgestaltung des im TTIP geplanten Abbaus nicht-tarifärer Handelshemmnisse (unterschiedliche Standards, Zertifizierungs- und Zollverfahren). In vielen Bereichen, wie etwa den Dienstleistungen oder dem öffentlichen Beschaffungswesen versuchten die Verhandlungspartner diesmal, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Rechtsordnungen aufzuzeigen. Auf dieser Grundlage sollen nunmehr die Verhandlungen über konkrete Texte erfolgen.

Schmerzgrenze: Umwelt-, Verbraucher- und Sozialstandards der EU

Als "Schmerzgrenze" hat sich die EU-Kommission die europäischen Standards im Bereich Umweltschutz, Verbraucherrechte und Sozialstandards gesetzt. Diese Grenze soll auch im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedstaaten gelten. Das "Right to regulate" soll erhalten bleiben, solange die aufgestellten Regeln gleichermaßen für in- und ausländische Unternehmen gelten. Für öffentliche Dienstleistungen wie dem Gesundheitswesen, soziale Dienste oder der öffentlichen Daseinsvorsorge sollen die Mitgliedstaaten nach Auffassung der Kommission sogar noch strengere Regeln vorsehen können. Investitionen ausländischer Unternehmen in Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge sollen demnach durch nationale Vorschriften ausgeschlossen werden können.

"Was den Abbau von Zöllen sowie die Erleichterung des Exports von Gütern angeht, so können Verbundgruppen und die ihnen angeschlossenen Einzelhändler vom Freihandelsabkommen nur profitieren", erklärt Tim Geier, Referatsleiter des Europabüros des MITTELSTANDSVERBUNDES in Brüssel. Es müsse aber darauf geachtet werden, dass die momentan starre Haltung der Kommission hinsichtlich europäischer Standards in den weiteren Verhandlungen nicht aufgeweicht werde.


Investorenschutz

Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Verhandlungen über einen Investorenschutz, der in TTIP verankert werden soll. Wie bereits berichtet wurde, soll ausländischen Investoren die Möglichkeit eingeräumt werden, Staaten vor Schlichtungsstellen zu verklagen, wenn ihre Eigentumstitel und Gewinne durch nationales Recht bedroht werden. Bleibt es den Mitgliedstaaten jedoch weiterhin belassen, inwieweit sie ihre Märkte der öffentlichen Daseinsvorsorge öffnen wollen, könnten Unternehmen nicht auf Zugang zu diesen Bereichen klagen - ein Hauptkritikpunkt vieler TTIP-Gegner.

Die Kommission hat die Verhandlungen über den Investorenschutz in TTIP momentan ausgesetzt. Sie möchte insbesondere abwarten, ob die EU-Mitgliedstaaten dem bereits ausgehandelten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) zustimmen werden. Hauptstreitpunkt ist auch hierbei der geplante Investorenschutz. Die Bundesregierung hat bereits klargestellt: Ein Investorenschutz als Teil von Handelsabkommen mit Staaten - wie Kanada oder den USA - mit belastbaren Rechtsordnungen sei nicht notwendig. Dennoch erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt fraglich, ob sich Deutschland gegen die Befürworter eines solchen Investorenschutzes durchsetzen kann.


EU-Parlament entscheidet nach Verhandlungsabschluss

Im EU-Parlament ist der Ausschuss für internationalen Handel (INTA) mit TTIP befasst. Der Ausschussvorsitzende, Bernd Lange, sieht die Aufgabe des Parlaments insbesondere in der Wahrung der Bürgerinteressen in den laufenden Verhandlungen. Er erklärte: "Wir müssen ganz klar sagen, wir als Europäische Union haben bestimmte Vorstellungen von Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Arbeitnehmerteilhabe. Das wollen wir auch in Handelsabkommen gewährleistet sehen. Insofern geht es für mich nicht um freien Handel, sondern um fairen Handel."

Das EU-Parlament wird erst mit Abschluss der Verhandlungen dem Vorhaben entweder insgesamt zustimmen oder es ablehnen. Es wird formell über den aktuellen Stand der Verhandlungen informiert.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird über die weiteren Ereignisse berichten.


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