Nationaler Alleingang beim Arbeitnehmerdatenschutz?!

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben im Rahmen eine Entschließung zum Beschäftigtendatenschutz beschlossen. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, umgehend ein nationales Beschäftigtendatenschutzgesetz auf den Weg zu bringen.

Berlin, 09.04.2014 — Die Entschließung wurde in Rahmen der jährlichen Tagung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern beschlossen. Die Konferenz führt darin einige Bereiche an, in denen gesetzliche Standards geschaffen werden sollten, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und einen wirksamen Grundrechtsschutz für die Beschäftigten zu schaffen.

Zu diesen Themenfeldern gehören die Videoüberwachung, Dokumentenmanagementsysteme, die dienstliche Nutzung privater Arbeitsmittel wie Handy und Laptop, die Nutzung dienstlich zur Verfügung gestellter Kfz, die private Nutzung dienstlicher E-Mail- und Internetzugänge, biometrische Verfahren und Bewerberdaten.

Den im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehenen grundsätzlichen Vorrang der Verhandlungen auf europäischer Ebene zur Datenschutzgrundverordnung sehen die Datenschutzbeauftragten als nicht ausreichend an.

DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert den Vorschlag der Datenschützer als nicht zielführend. "Der Fokus der Beratungen sollte auf den europäischen Bereich gelegt werden, um überflüssige Doppelarbeit auf europäischer und nationaler Ebene zu vermeiden", sagt Dr. Marc Zgaga, Datenschutzexperte im MITTELSTANDSVERBUND. Wenn der deutsche Gesetzgeber jetzt tätig wird, ohne auf die Ergebnisse aus Brüssel zu warten, könnten wichtige Fragen unterschiedlich beantwortet werden. "Dadurch würde nur wieder Rechtsunsicherheit entstehen", so Zgaga.

Weitere Informationen:

  • Download: Beschluss der Datenschutzbeauftragten vom 27.03.2014


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