EU macht Druck bei "Made in"-Label

Am 15. April hat das Europaparlament ein Maßnahmenpaket zur Sicherheit von Verbraucherprodukten angenommen. Darin werden strengere Regeln zur Identifizierung und Rückverfolgbarkeit innerhalb der gesamten Lieferkette aufgestellt.

Brüssel, 23.04.2014 — Der Verordnungsentwurf über die Sicherheit von Verbraucherprodukten wurde im Februar 2013 vorgestellt und zielt vor allem darauf ab, dass unsichere Produkte möglichst schnell vom Markt genommen und bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgt werden können. Für Letzteres enthält der Entwurf Regeln über die Zusammenarbeit der Behörden. Zudem wurde das bestehende europäische Marktüberwachungssystem gestrafft.

Auch im Europaparlament konnte sich das Prinzip der Stufenverantwortung durchsetzen. Hierfür hatten sich DER MITTELSTANDSVERBUND und sein europäischer Dachverband, Independent Retail Europe, im laufenden Gesetzgebungsverfahren stark gemacht. Der Händler ist daher nicht zu einer umfassenden Überprüfung jedes Produkts verpflichtet und unterliegt nur strengeren Kontrollpflichten, wenn er von der Mangelhaftigkeit des Produkts ausgehen muss. Auch nach dem abgestimmten Parlamentstext bleibt es bei dieser verhältnismäßigen Aufteilung der Pflichten der einzelnen Akteure in der Wertschöpfungskette.

Kritisch bleibt aber die von der EU-Kommission vorgeschlagene verpflichtende Herkunftsangabe, der sich auch die Europaparlamentarier angeschlossen haben. Jedes Produkt soll danach eine Angabe ihres Ursprungslandes tragen. Die Kennzeichnung soll an die Regelungen des Zollkodexes der EU zur Rückverfolgbarkeit der Produkte anknüpfen. Jede Ware soll in eine Zolltarifposition eingereiht werden, für die dann Ursprungsregeln definiert werden sollen.

Momentan ist eine solche "Made in"-Bezeichnung in den einzelnen Mitgliedstaaten freiwillig. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist der Ort relevant, an dem das Produkt seine wesentlichen Eigenschaften erhält. Bei einer Orientierung an Zolltarifpositionen würde eine solche Betrachtungsweise nicht stattfinden.

Denn die Fertigung von Produkten findet häufig an vielen verschiedenen Standorten und über mehrere Stationen verteilt statt. Der Verbraucher orientiert sich bei einer Kaufentscheidung auch daran, wo die eigentliche Wertschöpfung stattfand. Dies wird durch eine rein zollrechtliche Betrachtungsweise erheblich erschwert.

Der EU-Rat ist sich derzeit uneins, wie der zukünftige Verbraucherschutz ausgestaltet sein soll. Deutschland stemmt sich zusammen mit 15 anderen Mitgliedstaaten vehement gegen den Vorschlag.


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