Wettbewerbsbericht: EU-Kommission zieht Bilanz

Die EU-Kommission hat den Wettbewerbsbericht für das vergangene Jahr vorgelegt. Danach habe die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln zu mehr Wachstum in Europa geführt. Er enthält auch einen zaghaften Ausblick auf die künftige Ausrichtung der Brüsseler Wettbewerbshüterin.

Brüssel, 21.05.2014 — Vor zehn Jahren wurde das europäische Wettbewerbsrecht grundlegend reformiert. In diesem Zeitraum hat es sich von einem zentralisierten Kontrollsystem durch die EU-Kommission hin zu einem dezentralen System entwickelt, das die nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichte stärker in die Pflicht nimmt.

Die Kommission stellt in ihrem aktuellen Wettbewerbsbericht fest, dass die strukturellen Anpassungen der nationalen Wettbewerbsbehörden nach der Reform gut vorangekommen sind. Allerdings müsse die finanzielle Ausstattung derselben in der Zukunft im Auge behalten werden, um eine effektive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zu gewährleisten. Es seien auch noch immer Abweichungen der nationalen Wettbewerbsverfahren und der Sanktionierung wettbewerbsrechtlicher Verstöße festzustellen. Eine höhere Verfahrenskonvergenz ist aus Sicht der Kommission daher wünschenswert.

Als Ergänzung zu den bestehenden nationalen Vorschriften hatte die Kommission 2013 die Richtlinie über kartellrechtliche Schadensersatzklagen auf den Weg gebracht, welche mittlerweile von Rat und Europäischem Parlament angenommen wurde. Dies ist für die Kommission ein wichtiger Schritt, um den praktischen Schwierigkeiten, denen Opfer von Kartellrechtsverstößen gegenüberstehen, zu begegnen.

Noch in diesem Jahr werden die neuen Energieleitlinien in Kraft treten. Die Kommission erhofft sich davon die Öffnung der Energiemärkte unter der Wahrung fairer Ausgangsbedingungen - ein Versprechen, dass DER MITTELSTANDSVERBUNDeher kritisch bewertet. Darüber hinaus gibt auch die Kommission zu, dass die Schaffung von mehr Wettbewerb im Gas- und Strommarkt – als Hauptziel des 2007 verabschiedeten dritten Energiepakets - noch immer stockt. Schuld daran sei vor allem die langsame Umsetzung der entsprechenden Vorschriften in nationales Recht und die Beschaffenheit der Sektoren: Richtigerweise stellt die Kommission fest, dass die hohen Eintrittsinvestitionen und die begrenzte Infrastrukturkapazität der Energiemärkte einen Markteintritt erheblich erschweren. Die konsequente Durchsetzung kartellrechtlicher Vorschriften habe jedoch dazu beigetragen, die Energiepreise zu senken.

Der Bereich der digitalen Wirtschaft – als Triebfeder für Kreativität und Innovation - ist weiter in den Fokus der Kommission gerückt. Um den raschen Veränderungen in diesem Bereich begegnen zu können, plant die Kommission die Überarbeitung des wettbewerbsrechtlichen Rahmens für Technologietransfer-Vereinbarungen. Zudem würden derzeit die Zusammenschlüsse mehrerer Mobilfunknetzbetreiber von der Kommission geprüft.

"Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Kommission weiterhin an einer Optimierung der Wettbewerbsvorschriften arbeitet und auch die Mitgliedstaaten hierzu in einer starken Verantwortung sieht", sagt Tim Geier, Referatsleiter des MITTELSTANDSVERBUND-Büros in Brüssel. Vor allem die für Verbundgruppen äußerst relevante Preisbindung in vertikalen Vertriebssystemen wurde in dem Kommissionsbericht nicht genannt, werde aber vom Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes im zukünftigen Dialog mit der Kommission an eine prominentere Stelle gehoben werden.

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