Breites Bündnis gegen Abmahnmissbrauch gestartet

In einem gemeinsamen Papier fordern DER MITTELSTANDSVERBUND sowie neun weitere Wirtschaftsverbände die politischen Parteien dazu auf, sich klar zur privaten Rechtsdurchsetzung sowie gegen Abmahnmissbrauch zu bekennen. Nach der Wahl soll die Politik Defizite beseitigen.

Berlin, 23.06.2017 – „Private Rechtsdurchsetzung stärken – Abmahnmissbrauch bekämpfen!“, unter dieser Überschrift setzt sich ein breites Bündnis aus Mittelstand, Handel und Internetwirtschaft, darunter auch DER MITTELSTANDSVERBUND, für dringend erforderliche Anpassungen im Recht der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ein.

Vor Missbrauch schützen

Das Instrument der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist zu Recht ein wesentlicher und effizienter Bestandteil der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sachgerecht eingesetzt, können hierüber Konflikte unbürokratisch aufgelöst werden, ohne dass ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten erforderlich wird. Die mit dem Instrument der Abmahnung verbundenen Vorteile treten indes dort in den Hintergrund bzw. werden geradezu in ihr Gegenteil verkehrt, wo unseriöse „Abmahnvereine“ und auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte zusammen mit angeblichen Mitbewerbern wettbewerbsrechtliche Abmahnungen als lukrative Einnahmequelle für sich identifiziert haben.

Hier wird Recht zum Investitionsobjekt. Teilweise hat ein regelrechter Abmahnmissbrauch bereits große finanzielle, aber auch personelle Belastungen entstehen lassen, denen weder über die bislang erfolgten Maßnahmen des Gesetzgebers noch über Erwägungen der Judikatur Einhalt geboten werden konnte. Hierunter leiden Ansehen und Akzeptanz der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

Nachteile für den Online- und Versand-Handel

Infolge der stetig zunehmenden formellen Anforderungen und Informationspflichten, die gerade im Online- und Versandhandel zu beachten sind, wächst die Zahl der Händler, die von unseriösen Abmahnern angegriffen werden, rasant. Zu beklagen ist eine zwischenzeitlich entstandene regelrechte Abmahnindustrie.

Unfaire Praktiken

Deren Vorgehensweise ist dabei stets dieselbe: Systematisch werden Onlineshops auf mögliche rechtliche Fehler oder Lücken in den Rechtstexten hin untersucht. Unter Verwendung von Standardschreiben, die aus vorgefertigten Textbausteinen generiert werden, kontaktieren die Abmahner ihre jeweiligen Gegner und verlangen entsprechende Gebühren und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Nicht selten wird das erforderliche Wettbewerbsverhältnis künstlich konstruiert. Zum Teil werden angebliche Mitbewerber nur gegründet, um kurz nach der Gewerbeanmeldung mit Abmahnungen zu beginnen. In anderen Fällen werden nur einzelne Warenstücke aus verschiedenen Bereichen (1 KFZ-Zubehör, 1 Textilstück usw.) in den Onlineshop eingestellt, um in möglichst vielen Branchen abmahnen zu können. Oder es werden für die Waren überhöhte Preise verlangt, so dass faktisch keinerlei Verkäufe und damit kein Umsatz getätigt werden, aber dennoch das Angebot zur Begründung der Wettbewerbereigenschaft herangezogen wird (Fake-Shop).

Parteien sind aufgefordert

Manchmal befindet sich der angebliche Mitbewerber sogar bereits in Insolvenz, so dass man sich fragt, wie er die Kosten für die Abmahnung durch den Rechtsanwalt aufbringen kann. Dies alles geschieht, solange sich mit Abmahnungen Geld verdienen lässt, also solange finanzielle Anreize für Abmahnungen bestehen.

Unverhältnismäßig hohe finanzielle und personelle Belastungen haben so in Teilbereichen der deutschen Wirtschaft zu kaum mehr leistbaren Mehrbelastungen geführt. Ein Einschreiten des Gesetzgebers ist daher dringend erforderlich. In dem gemeinsamen Papier fordern die Verbände daher alle Parteien dazu auf, unmittelbar nach der Bundestagswahl die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Defizite umgehend gesetzgeberisch anzugehen.

Konkreter Änderungsbedarf

Die Forderungen konzentrieren sich auf die in der Praxis relevanten Fälle des Abmahnmissbrauchs und enthalten konkrete Anregungen für Änderungen des Rechtrahmens. Hierzu zählen u. a.

  • eine Konkretisierung der Abmahn- und Klagebefugnis des Abmahnenden,
  • die Reduzierung des finanziellen Anreizes einer Abmahnung sowie
  • Änderungen des Verfahrensrechts

Neben dem MITTELSTANDSVERBUND beteiligten sich der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bitkom, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Gutachterausschuss für Wettbewerbsfragen, Handelsverband Deutschland (HDE), Immobilienverband IVD, Markenverband e. V., Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sowie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) am gemeinsamen Forderungspapier.

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