MITTELSTANDSVERBUND vertritt mehr als 100 Verbundgruppen auf der Mitgliederversammlung des PSVaG

Der Pensions-Sicherungs-Verein hat den Geschäftsbericht für sein 48. Geschäftsjahr vorgelegt. Für 2023 wird ein Beitragssatz um 2,0 Promille erwartet.

Köln, 19.06.2023 – Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg, hat am 19. Juni 2023 seine ordentliche Mitgliederversammlung durchgeführt. DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. nahm im Rahmen der Mitgliederversammlung wiederum die Stimmrechte von mehr als 100 Verbundgruppen wahr. 

Neben der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat standen der Bericht über das Geschäftsjahr 2022 und die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 auf der Tagesordnung. Mit Ablauf der Mitgliederversammlung sind zudem die Mitglieder des Aufsichtsrats Janina Kugel und Richard Nicka ausgeschieden. Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden Susanna Adelhardt, Total Rewards - Head of Benefits, HR Business Management, Evonik Industries AG und Claus-Christian Gleimann, Senior Vice President Group HR/Executive HR, E.ON SE. Ferner wurde durch eine Änderung der Satzung der Vorstand ermächtigt, befristet auf einen Zeitraum von drei Jahren eine virtuelle Mitgliederversammlung durchzuführen. Alle vorgeschlagenen Beschlüsse wurden mit den erforderlichen Mehrheiten gefasst.

Insolvenzgeschehen 2022

Im Jahr 2022 haben die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und die Störungen der weltweiten Lieferketten die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland deutlich beeinflusst. Dass sich diese Auswirkungen im Insolvenzgeschehen in Deutschland (noch) nicht widerspiegeln, zeigte sich auch beim PSVaG. Nachdem im Jahr 2021 unter den Mitgliedern des PSVaG schon ein Rückgang der Insolvenzen auf 298 zu verzeichnen war, sank die Anzahl der Sicherungsfälle in 2022 um weitere 8 % auf 275. Die Insolvenzquote der Mitgliedsunternehmen war mit 2,7 Promille die geringste seit Gründung des PSVaG. Gegenüber dem Jahr 2021 blieben das beitragsrelevante Schadenvolumen und die Anzahl der Leistungsberechtigten nahezu unverändert auf niedrigem Niveau. Der Beitragssatz des PSVaG für das Jahr 2022 konnte auf 1,8 Promille und damit auf einen Wert deutlich unter dem langjährigen Mittel von 2,7 Promille festgesetzt werden.

Beitragssatzprognose 2023

Im ersten Halbjahr 2023 hat sich das Schadenvolumen im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht. Trotz dieses Anstiegs liegt bislang kein schadenreiches, sondern - gemessen an den letzten Jahrzehnten - ein Jahr mit einem durchschnittlichen Schadenvolumen vor. Für die Kapitalanlagen bleibt das Marktumfeld weiter herausfordernd. Für die wirtschaftliche Entwicklung im zweiten Halbjahr können insbesondere aufgrund der Folgen des Kriegs in der Ukraine, der immer noch hohen, wenn auch rückläufigen Inflation und den Anzeichen einer Rezession keine verlässlichen Prognosen abgegeben werden. Nach aktuellem Kenntnisstand wird der im November festzusetzende Beitragssatz für 2023 voraussichtlich im Bereich des Mittelwertes der letzten zehn Jahre (2,0 Promille) liegen.

Insolvenzsicherung von Pensionskassenzusagen

Seit 2021 sind Zusagen über bestimmte Pensionskassen insolvenzsicherungspflichtig. Von den über 100.000 Mitgliedsunternehmen des PSVaG meldeten im Jahr 2022 über 12.000 Arbeitgeber Pensionskassenzusagen mit einer Beitragsbemessungsgrundlage von insgesamt 9,1 Mrd. € für 1,7 Mio. Anwärter und 600.000 Rentner. Es gibt Anzeichen, dass noch nicht alle Trägerunternehmen von Pensionskassen ihrer Meldepflicht beim PSVaG nachgekommen sind. Aktuell steht der PSVaG im Austausch mit den Pensionskassen, um diese Trägerunternehmen zu ermitteln und rückwirkend in die Melde- und Beitragspflicht einzubeziehen.

Unternehmenssanierung auf Kosten des PSVaG

Der PSVaG hat in den vergangenen Mitgliederversammlungen immer wieder auf Fälle hingewiesen, bei denen angesichts einer unternehmerischen Schieflage versucht wurde, sich der betrieblichen Altersversorgung auf Kosten der Mitglieder des PSVaG zu entledigen und entgegen der gesetzlichen Systematik (Besserungsklausel) auch bei einer nachhaltigen Besserung der Verhältnisse die betriebliche Altersversorgung nicht wieder zu übernehmen. Im Jahr 2022 konnte ein solches Vorgehen kaum mehr beobachtet werden. In 21 Fällen wurden Lösungen zur vollständigen Rücknahme der betrieblichen Altersversorgung gefunden. Trotz dieser Entwicklung bleibt der Gesetzgeber aufgefordert, die bisher unzureichende insolvenzrechtliche Verankerung und Justiziabilität der Besserungsklausel weiter zu verfolgen und das Erfordernis klarer im Gesetz zu verankern.

Übernahme von Rentnergesellschaften durch Kapitalanlagegesellschaften

Unternehmen verfolgen mit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf eine Rentnergesellschaft und dem anschließenden Verkauf der Rentnergesellschaft an einen kommerziellen Anbieter grundsätzlich ein legitimes Ziel. In letzter Zeit gewinnt dieser Themenkomplex immer mehr an Aufmerksamkeit. Der PSVaG ist nicht unmittelbar von solchen Unternehmenstransaktionen betroffen. Allerdings verändern sich die Risiken, die der PSVaG absichert, durch die Bildung und Übernahme von Rentnergesellschaften. Problematisch ist eine unsymmetrische Risiko-Chancen-Verteilung zwischen dem Übernehmer und dem PSVaG. Dies gilt insbesondere in solchen Fällen, in denen die Erzielung von Überrenditen im Fokus des Anbieters steht. Der PSVaG trägt letztlich die wesentlichen Risiken der Kapitalanlage, während die Kapitalanlagegesellschaft (der Anbieter) von den Chancen profitiert. Daher setzt sich der PSVaG für eine Etablierung wirtschaftlich nachhaltiger Standards bei diesen Unternehmenstransaktionen ein.

Start des PSVaG-Mitgliederportals

Mitte August startet das neue PSVaG-Mitgliederportal auf der Homepage des PSVaG. Das Portal dient den Mitgliedern als sicherer Kommunikationsweg und stellt im ersten Schritt die bekannten Online-Formulare, Merkblätter sowie einen Newsticker zur Verfügung.

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