ADV macht fit fürs Internet

Contentbeschaffung, Contentverwertung, E-Commerce-Tools: Bei der ADV-Thementag-Reihe "Recht & E-Commerce" wurden die Teilnehmer auf rechtliche Fallstricke und deren Lösungen geschult.

Montabaur, 02./03.06.2016 – Die Digitalisierung ist in vollem Gange. Doch wer digital erfolgreich sein will, muss auch rechtlich fit sein. Die Akademie der Verbundgruppen (ADV) hat sich das zur Aufgabe gemacht und zahlreiche Teilnehmer auf zwei Veranstaltungen im Rahmen der Thementag-Reihe „Recht & E-Commerce“ auf Schloss Montabaur auf den Ernstfall vorbereitet.

Den Auftakt hat das Thema „Urheberrecht von Content in Verbundgruppen - Beschaffung und Bereitstellung von Fotos, Datenblättern, Design & Co.“ am 2. Juni gemacht. Erfolgreiche Marketingkonzepte von Verbundgruppen erfordern hochwertigen und stets aktuellen Content (Datenblätter, Fotos, Texte, Design, Videoclips, Grafiken, etc.), der für Print- oder Online¬-Werbung genutzt wird und oft über PIM, Webpages und E-Shops ausgespielt wird.

Praktikable Lösungen im Tagesgeschäft

Teilnehmer der "Recht & E-Commerce"-Veranstaltung "Urheberrecht von Content in Verbundgruppen" am 2. Juni 2016 auf Schloss Montabaur.Dabei gilt es, zahlreiche rechtliche Hürden zu nehmen: Wurde die richtige Lizenz erworben? Darf der Content an die Mitglieder ausgespielt werden und wenn ja, auf welchen Wegen? Wie haftet die Kooperation gegenüber Mitgliedern, Industrie und Urhebern sowie Rechteverwertern? Teure Abmahnungen sind die Folge, wenn eine unberechtigte Nutzung oder Bearbeitung des Contents vorliegt. Dabei steht nicht nur das Mitglied als Nutzer im rechtlichen Fokus, sondern auch die Verbundgruppe.

Mit Alexander Wagner, Rechtsanwalt der Kanzlei Wolff Göbel Wagner aus Hagen, der auch Partner des ServiCon-Anwaltsnetzes ist, gelang es der ADV einen Spezialisten und Fachanwalt für das Thema zu gewinnen. Wagner erklärte den Teilnehmern die rechtlichen Probleme plastisch anhand typischer Situationen in Verbundgruppen, die anlässlich der Contentbeschaffung und Contentverwertung auftreten. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei darauf gelegt, praktikable Lösungen für das individuelle Tagesgeschäft in der Verbundgruppe an die Hand zu geben.

Wer Plattformen anbietet, muss aufpassen

Teilnehmer der "Recht & E-Commerce"-Veranstaltung "Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce" am 3. Juni 2016 auf Schloss Montabaur.Und auch der zweite Tag erwies sich als voller Erfolg. Mit der Veranstaltung „Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce E-Shop, Webpage und Plattformen in Verbundgruppen“ lernten die Teilnehmer den sicheren Umgang beim „Sharen“ von E-Commerce-Tools.

Verbundgruppen bieten ihren Mitgliedern zunehmend die Möglichkeit, E-Shops in Anspruch zu nehmen, an Verkaufsplattformen teilzunehmen und auf standardisierte Webauftritte zuzugreifen. Hierbei gilt es, anspruchsvolle IT-rechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, verbraucherrechtliche sowie datenschutzrechtliche Gesichtspunkte zu beachten. Eine Vielzahl an gesetzlichen Neuerungen und aktuelle Rechtsprechungen der Landgerichte erfordern ein intensives Auseinandersetzen mit dieser besonders vielschichtigen rechtlichen Materie.

Von der Anschaffung der Systeme bis hin zum Abschluss der Verträge zu diesen Leistungen, die Verbundgruppen unbedingt mit Ihren Mitgliedern abschließen sollten, gab Wagner den Teilnehmern einen umfassenden rechtlichen Überblick. Zusätzlich wurden kartellrechtliche Gesichtspunkte beleuchtet und Lösungsmöglichkeiten dargestellt.

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