Solarpaket I bringt dringend benötigte Impulse für den Mittelstand – weitere Maßnahmen erforderlich

Am 16. August 2023 wurde dem Gesetzgeber von der Bundesregierung ein umfangreicher Entwurf, das sogenannte "Solarpaket I", vorgelegt. Das ist ein zentraler Schritt, die ambitionierten nationalen Photovoltaik (PV)-Ausbauziele bis 2030 zu erreichen. Nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) sollen bis 2030 in Deutschland 215 GW PV installiert sein. Dafür soll der jährliche Zubau verdreifacht werden, von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt dieses Paket als positiven Impuls für den Wirtschaftsstandort Deutschland, um zügiger Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu erreichen und Kosten zu minimieren. Dennoch sind weiterführende Maßnahmen erforderlich, um das volle Potenzial der erneuerbaren Energien auszuschöpfen.

Berlin, 18.08.2023 –  Bereits im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber die grundlegenden Weichen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland gestellt. Ziel ist, bis zum Jahr 2030 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms auf Basis erneuerbarer Energien bereit zu stellen. Der Photovoltaik kommt hierbei, neben der Windenergie an Land und See, eine besondere Bedeutung zu. Um dem ambitionierten Ausbau – immerhin eine Verdreifachung der Ausbaugeschwindigkeit zu heute – zusätzlichen Schub zu verleihen, hat die Bundesregierung dem Gesetzgeber das sogenannte Solarpaket I vorgelegt.

Das Solarpaket I ist eine wichtige Antwort der Bundesregierung auf die Herausforderungen des Klimawandels als auch auf die Notwendigkeit, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Es beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die den Ausbau der Solarenergie fördern sollen. Im Fokus des Gesetzesvorhabens steht der Abbau von bürokratischen Hürden bei gleichzeitiger Beschleunigung der notwendigen Genehmigungsverfahren.

Ein neues Instrument stellt das Praxis-Check-Verfahren zum Bürokratieabbau dar. Dieses wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und dem Handelsverband erarbeitet. Geplant ist, das Verfahren der Praxis-Checks in der Mittelstandsabteilung des BMWK nun auch für weitere Sektoren mit unnötiger Bürokratie auszurollen.

Die im Solarpaket 1 beschlossenen Maßnahmen bieten gerade auch dem Mittelstand Chancen und Perspektiven davon zu profitieren, um Energiekosten in erheblichem Umfang zu senken und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.  

Kernelemente des SOLARPAKETS I

  • Vereinfacht werden u.a. für Einzelhändler mit großen Dächern die Möglichkeit, ihre freien Gewerbedächer komplett mit Solarzellen zu belegen. Dem standen bisher große bürokratische Direktvermarktungspflichten entgegen, so dass das volle Potenzial von Dächern nicht immer ausgeschöpft wurde.
  • Vereinfacht werden auch die gemeinschaftliche Nutzung von Strom einer PV-Anlage (Mieterstrom und Gemeinschaftssolaranlagen): Betreiber müssen nicht mehr alle Pflichten eines Stromversorgers erfüllen.
  • Die bürokratischen Anforderungen an Balkonphotovoltaik-Anlagen werden deutlich reduziert.
  • Stärkung und Förderung von Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen (Agri PV), Nutzung versiegelter Flächen (Parkplatz PV), auf naturverträglichen Flächen und Moorschutzflächen (Biodiversitäts PV) sowie auf Wasserflächen (Floating PV).
  • Vereinfacht wird die Solar-Förderkulisse: Das Ersetzen von alten Solarmodulen durch leistungsfähigere wird besser gefördert.
  • Vorgesehen ist, dass Anlagen bis zu einer Größe von 30 kW von einem vereinfachten Netzanschlussverfahren profitieren sollen.
  • Vereinfachung von Zertifizierungen großer Solaranlagen: Anlagenzertifikate werden künftig erst ab 270 kW Einspeiseleistung (bisher 135) nötig und sind leichter zugänglich.

DER MITTELSTANDSVERBUND mahnt aber an, dass auch die Speicherung von variabel einspeisenden Energien wie PV und Wind nun verstärkt in den Blick genommen werden müssen, um ökonomische Anreize für eine angebotsangepasste Stromnachfrage zu stärken. Die Speicherung muss allerdings mindestens genauso stark gefördert werden wie der Ausbau von PV und Wind. Zudem muss ein schlankes und von staatlichen Abgaben bestimmtes System den Energiemarkt entlasten; Steuern-, Abgaben- und Umlagen sind kontraproduktiv für einen wettbewerbsfähigen Strompreis.

„Die Bundesregierung und die politischen Entscheidungsträger rufen wir auf, das Solarpaket I, als ersten Aufschlag, als Auftakt für Mehr zu verstehen und sich konsequent für einen schnelleren Ausbau der Solarenergie im neuen „Deutschlandtempo“ einzusetzen, denn nur so können die Chancen der erneuerbaren Energien vollends ausgeschöpft und die den Wirtschaftsstandort Deutschland gefährdenden hohen Energie-Kosten deutlich minimiert werden. Es liegt nun an der Politik, den Worten Taten folgen zu lassen und das volle Potenzial der Solarenergie für den Mittelstand und die Gesellschaft als Ganzes zu realisieren“, so Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES.

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