Zukunftssicher durch Klimaanpassung: Bundesregierung schafft strategischen Rahmen

Die Bundesregierung treibt die Anpassung an den Klimawandel als Reaktion auf dessen gravierenden Folgen – wie Extremwetterereignisse – voran. Das Kabinett hat am 13. Juli 2023 den Entwurf des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) auf Vorschlag des federführend zuständigen Bundesumweltministerium (BMUV) verabschiedet. Mit dem Gesetz wird erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt das Gesetz ausdrücklich und drängt auf schnelle Umsetzung, damit der Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig sicher bleibt.

Berlin, 17. Juli 2023 – Ob Hitze, Dürre, Überflutungen oder Waldbrände – es vergeht kein Tag, an dem wir nicht mit Nachrichten konfrontiert sind, die durch die Klimaveränderung mit- oder ursächlich verursacht worden sind. Die deutlichen Auswirkungen des Klimawandels, die Deutschland unter anderem durch die Ahr-Flutkatastrophe unmissverständlich zu spüren bekam, haben aufgezeigt, wie dringend es ist, auch national in Risikoprävention und Klimaanpassung zu investieren. Bereits im Koalitionsvertrag findet sich dazu folgender Dreiklang:

  • Das Klimaanpassungsgesetz stellt einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen dar.
  • Eine innovative, präventive Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen verpflichtet den Bund, zu handeln.
  • Eine einheitliche, landesweite Finanzierung durch Bund und Länder soll diese Vorhaben perspektivisch mit einer dauerhaften Unterstützung flankieren.

Kernelemente des Klimaanpassungsgesetzes

Das KAnG verlangt von Gemeinden konkrete Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne als Reaktion auf die vorhandenen und zukünftigen Klimafolgen. Grundlage dafür sollen belastbare Klimarisikoanalysen sein. Der Bund beabsichtigt, die Länder zu beauftragen, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen sowie für die Konzepte in den Kommunen Sorge zu tragen. Gegenüber dem Bund wird es eine Berichtspflicht zu erzielten Fortschritten im Turnus von zwei Jahren geben.

Eine „vorsorgende Klimaanpassungsstrategie“ soll dabei helfen, Ziele in sieben sogenannten Clustern zu erfüllen – diese umfassen: (1) Wasser, (2) Infrastruktur, (3) Land und Landnutzung, (4) Gesundheit, (5) Wirtschaft, (6) Stadtentwicklung, Raumplanung, Bevölkerungsschutz sowie (7) ein Cluster für übergreifende Handlungsfelder.

Gemäß dem Gesetzentwurf plant die Bundesregierung, diese Strategie spätestens bis zum 30. September 2025 zu präsentieren. Alle vier Jahre soll die Strategie anhand der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisiert und durch regelmäßiges Monitoring in der Zielerreichung überprüft werden. Eine wichtige Rolle spielen dabei Wetterextreme und ihre Schadenssummen, um mögliche Folgekosten in Milliardenhöhe besser einschätzen zu können.

Mit einem sogenannten „Berücksichtigungsgebot“ wird zusätzlich dafür Sorge getragen, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen. Dieser Passus hat eine Änderung zum Referentenentwurf erfahren, mittlerweile soll das Gebot nur für beantragte Planungen nach dem 1. Januar 2025 gelten.

Keine Rede mehr ist in dem abgestimmten Gesetzentwurf auch vom planerischen „Verschlechterungsverbot“, das zuvor ebenfalls noch Teil des Referentenentwurfs war. Dies hätte Träger öffentlicher Aufgaben dazu angehalten, die Verwundbarkeit („Vulnerabilität“) von Grundstücken und Bauwerken gegenüber den negativen Klimafolgen höchstens insoweit zu erhöhen, „als dies unvermeidlich ist“.

Darüber hinaus soll die Versiegelung von Böden auf ein Minimum begrenzt werden.

Die Kosten der geplanten Anpassungsmaßnahmen liegen laut Gesetz in einer breiten Range je nach Ausgestaltung zwischen 66 Millionen Euro und 1,9 Milliarden Euro. Nur in Ausnahmefällen können die Länder die kreisangehörigen Gemeinden unter einer zu bestimmenden Größe oder die Kreise bzw. Landkreise von dieser Pflicht ausnehmen. Wie sich die Klimaanpassungsmaßnahmen finanzieren lassen, wollen Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK) noch diskutieren.

Nach dem Beschluss durch das Kabinett liegt der Entwurf für ein Klimaanpassungsgesetz als Nächstes dem Bundesrat und dem Bundestag zu Befassung und Verabschiedung vor. Ziel ist es, dass das Gesetz im Jahr 2024 in Kraft treten kann.

„Fast zwei Jahre nach der schrecklichen Ahr-Flut, nahezu auf den Tag genau, verabschiedet die Bundesregierung das erste Klimaanpassungsgesetz. Jetzt ist eine professionelle und schnelle Umsetzung gefragt, die Zeit drängt. Je eher wir wirkungsvolle Maßnahmen definieren und Verantwortlichkeiten festlegen, desto besser für die Menschen und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir brauchen einen verlässlichen Rahmen und Strategien, um dem Klimawandel mit wirkungsvollen Konzepten entgegentreten/begegnen zu können“, so Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES.

Seite drucken

Ansprechpartner

Dr. Sabine Schäfer DER MITTELSTANDSVERBUND
Dr. Sabine Schäfer Projektleiterin Klimaverbund und Leiterin Klima, Energie und Ressourcen Mehr Infos
DER MITTELSTANDSVERBUND
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht