Umsetzung von EU-Recht: Kommission zieht positive Bilanz

Wie effektiv ist die Gesetzgebung in Europa? Diese Frage stellt sich die EU-Kommission seit 1984 einmal im Jahr. In dem aktuellen 31. Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts zieht die "Hüterin der Verträge" eine überwiegend positive Bilanz.

Brüssel, 02.10.2014 — Die EU-Kommission ist als "Hüterin der Verträge" für die Umsetzung des europäischen Rechts zuständig. Sie überprüft den Umsetzungsstand in dem Mitgliedstaaten von Amts wegen, kann aber auch auf Petitionen des Europäischen Parlaments und Beschwerden der Zivilgesellschaft tätig werden.

Der Kommission steht dabei das Vertragsverletzungsverfahren als scharfes Schwert zur Verfügung, das in der Verhängung von Zwangsgeldern gegen einen Mitgliedstaat enden kann. Im Jahre 2013 wurden 14 Beschlüsse zu der Verhängung von Zwangsgeldern erlassen, die zwischen täglichen Beträgen von 4224,00 Euro und 148177,92 Euro lagen. Gegen Deutschland wurde 2013 kein Zwangsgeld verhängt. Die meisten Vorschläge zur Verhängung von Zwangsgeldern betrafen Fälle einer verspäteten Umsetzung von Richtlinien im Energiebereich. Insgesamt sei die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren in den letzten fünf Jahren jedoch gesunken.

Daneben steht die Kommission den Mitgliedstaaten jedoch auch unterstützend zur Seite. Um die zuständigen nationalen Behörden bei der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung und Anwendung der EU-Rechtsvorschriften zu helfen, hat sie bei den Umsetzungsplänen zunehmend mit den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet.

Daneben arbeitet die EU-Kommission derzeit an einer Bestandsaufnahme und Prüfung des gemeinsamen Besitzstands zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung. Damit soll sichergestellt werden, dass Rechtsvorschriften ihren Zweck erfüllen und dass unnötige Bürokratie und Verwaltungslasten beseitigt werden. Dies könnte dazu führen, dass in den identifizierten Bereichen Rechtsvorschriften vereinfacht und der Verwaltungsaufwand verringert wird.

Die "Hüterin der Verträge" stellt in ihrem Jahresbericht fest, dass die Anzahl von Beschwerden wegen keiner oder nur unzureichender Umsetzung von EU-Recht gestiegen sei. Dies deute nach Ansicht der EU-Kommission darauf hin, dass den Bürgern die Vorteile, die sich aus der vollständigen und ordnungsgemäßen Anwendung des EU-Rechts ergebe, immer stärker bewusst werden. Die Umsetzung von Richtlinien bleibe weiterhin vorrangiges Anliegen der Kommission. Es sei ein leichter Rückgang der säumigen Mitgliedstaaten festzustellen. Hierbei habe sich insbesondere der strukturelle Dialog mit den Mitgliedstaaten als hilfreich erwiesen.

"Die schnelle Umsetzung europäischer Gesetzgebung ist notwendig, damit der öffentliche Haushalt von unnötigen Strafzahlungsverpflichtungen entlastet wird", erklärt der Referatsleiter des MITTELSTANDSVERBUND-Büros in Brüssel, Tim Geier. Daneben ermögliche die umfassende Anwendung europäischen Rechts gerade mittelständischen Unternehmen Planungssicherheit. "Nur so werden diese in die Lage versetzt notwendige Investitionen tätigen zu können", betont Geier.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich weiterhin für eine zeitige Umsetzung europäischer Vorschriften einsetzen und steht der Bundesregierung jederzeit mit der notwendigen Expertise zur Seite.

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