EU-Kommission will Steuerschlupflöcher schließen

Am 18. März stellte die EU-Kommission ein Paket zur Steuertransparenz vor. Damit reagiert sie auf die immer lauter werdenden Stimmen, die ein entschiedeneres Vorgehen gehen Steuersünder fordern.

Brüssel, 23.03.2015 — Nach dem Willen der EU Kommission sollen die Mitgliedstaaten zukünftig Steuervereinbarungen ("Tax Rulings") gegenüber den anderen EU-Mitgliedern und der Kommission offenlegen. Darauf verständigte sie sich am 18. März in Brüssel. "Unternehmen, die ihren gerechten Anteil an den Steuern nicht zahlen, und Steuerregelungen, die ihnen dies ermöglichen, werden nicht länger toleriert. Wir müssen dafür sorgen, dass der Ort, an dem Unternehmen ihre Gewinne erwirtschaften, auch der Ort ist, an dem sie besteuert werden", erklärte der EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, Pierre Moscovici das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken.

Das Paket umfasst:

Um Steuertransparenz sicherzustellen, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Namen des Unternehmens sowie dessen Mutterkonzern(e) offenzulegen. Außerdem sollen die Inhalte der Steuerabsprachen und die Kriterien für die Erläuterung der Steuervergünstigung dargelegt werden. Unter gewissen Voraussetzungen sollen von den Steuerabsprachen betroffene Länder noch weitere Informationen anfordern können. Die Verpflichtungen sollen 10 Jahre rückwirkend gelten, soweit die entsprechende Steuerabsprache noch Gültigkeit hat.

Weitere Schritte zur Eindämmung der Steuerflucht sind die Prüfung neuer Transparenzanforderungen an multinationale Unternehmen und die Überarbeitung des bereits bestehenden Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung. Die Zinsbesteuerungsrichtlinie soll aufgehoben werden.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die angekündigten Maßnahmen. Der geplante Informationsaustausch hebt die Diskussion über Steuervermeidung auf eine politische Ebene. Da die EU-Kommission kaum Rechtsetzungsbefugnisse im Bereich Steuern hat, könnte die geplante Transparenzpflicht wichtige Anstöße zwischen den Mitgliedstaaten erzeugen.

Ein Anstoß zur weiterführenden internationalen Diskussion fehlt aber noch. Gerade für den Aufbau von Omnichannel-Konzepten im kooperierenden Mittelstand birgt die Debatte um internationale Steuergerechtigkeit einiges an Sprengstoff. Pure-Player mit Sitz außerhalb der EU, die jedoch in jeden Mitgliedstaat liefern, haben einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Die internationale Auseinandersetzung mit dem Thema Steuervermeidung ist daher unabdingbar.

Die geplanten Schritte der Kommission sind ambitioniert: Der Vorschlag über den Informationsaustausch soll möglichst Anfang 2016 in Kraft treten. Ein weiterer Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerflucht soll bereits im Sommer 2015 vorgestellt werden. 

Weitere Informationen:

Steuertricks: Rat ergänzt Mutter-Tochter-Richtlinie
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