Bund und Länder einigen sich beim Klimapaket – Nachsteuerung beim CO2-Preis, EEG-Entlastung zaghaft

Vertreter von Bund und Ländern haben sich in den Verhandlungen über das sogenannte Klimapaket in zentralen Punkten geeinigt. Der Bundesrat hatte wegen des Steuergesetzes zum Klimapaket den Vermittlungsausschuss angerufen. Dabei wurde auch der CO2-Preis in den Bereichen Wärme und Verkehr nochmals zum Thema gemacht, obwohl dieser nicht Streitpunkt der Steuergesetzgebung war. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist es zwingend geboten, dass die nun höheren Einnahmen aus einem nationalen CO2-Preis an die Unternehmen zurückgegeben werden und nicht zu Mehrbelastungen für die Wirtschaft führen.

Berlin, 18.12.2019 – Bund und Länder haben sich am Montag im Rahmen einer Arbeitsgruppensitzung auf einen weitreichenden Kompromiss bei der Umsetzung des im September beschlossenen Klimapaketes der Bundesregierung geeinigt. Ein Vermittlungsverfahren war nötig geworden, nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung am 29. November dem „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ nicht zugestimmt hatte. Grund für die Ablehnung des Bundesrates waren vorwiegend die – unter anderem mit der geplanten Mehrwertsteuersenkung auf Bahntickets verbundenen – Einnahmeausfälle, die vom Bund nicht angemessen kompensiert worden wären.


Im Zuge der Verhandlungen wurden auch die zentralen Bestandteile des eigentlichen Klimapaketes – der CO2-Preis und damit der Einstieg in den nationalen Emissionshandel – noch einmal aufgeschnürt und nachgeschärft. Ende dieser Woche könnten nun Bundestag und Bundesrat das neue Steuergesetz beschließen. Dies ist erforderlich, damit die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Personenfernverkehr von 19 auf sieben Prozent und die Förderung der energetischen Gebäudesanierung, die beide Bestandteil des Gesetzes sind, wie geplant zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten können. Die maßgeblichen Änderungen im Zuge der Einigung werden nachfolgend kurz vorgestellt:

Ausgestaltung des CO2-Preises

Die Bundesregierung wird bis zum Frühjahr 2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetz einbringen, in dem die Preise für Emissionszertifikate in Höhe von einer Tonne CO2 für den Zeitraum 2021 bis 2025 festgelegt werden. Dabei soll der CO2-Einstiegspreis ab 2021 anstatt zehn nun 25 Euro betragen und weiterführend bis 2025 auf 55 Euro – statt 35 Euro – steigen. Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt.

Senkung der EEG-Umlage und Anhebung der Entfernungspauschale

Zusätzliche Einnahmen werden zur Senkung der EEG-Umlage verwendet. Das führt 2021 zwar zu einer Senkung der EEG-Umlage von 5,4 Milliarden Euro, die Gefahr einer späteren erneuten Steigerung ist damit aber keineswegs gebannt. Die vom MITTELSTANDSVERBUND geforderte Abschaffung dieses unternehmensfeindlichen Instrumentariums steht aus. Pendlerinnen und Pendler bekommen einen höheren Ausgleich für ihre Fahrten: Ab dem 21. Kilometer wird die Pauschale für Fernpendler ab 2024 von fünf auf acht Cent pro Kilometer erhöht. Darüber hinaus bleibt die Ausgestaltung der Entfernungspauschale einschließlich der Mobilitätsprämie unverändert. Der Länderanteil an den damit verbundenen zusätzlichen Steuerausfällen wird über Umsatzsteuerfestbeträge ausgeglichen.

Lastenteilung zwischen Bund und Ländern

Zur fairen Teilung der finanziellen Belastungen im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 und des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sicherten sich die Länder eine Kompensation ihrer Steuerausfälle und erhalten vom Bund für die Jahre 2021 bis 2024 insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Eine solche Kompensation war für die Zustimmung der Länder ausschlaggebend.

DER MITTELSTANDSVERBUND spricht sich schon seit Jahren für eine Senkung der Steuern und Abgaben auf Strom aus, die in Deutschland im europäischen Vergleich mit am höchsten sind. Diese Forderung erhob auch das im Juli 2019 veröffentlichte Eckpunktepapier des MITTELSTANDSVERBUNDES zur CO2-Bepreisung.

Mit einer wirksamen CO2-Bepreisung können zusätzliche Anreize für Sektorenkopplung und Energieeffizienz gesetzt und die einseitig hohe Belastung des Mittelstandes über den Strompreis deutlich reduziert werden. „Ein nationaler CO2-Preis kann die Energiewende gerechter machen, darf aber nicht zu Mehrbelastungen für mittelständische Unternehmen und private Haushalte in Deutschland führen“, appelliert Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND. „Nur ein verlässlicher, praxisgerechter CO2-Preis mit der gewünschten Lenkungswirkung kann die Kosten des Klimawandels begrenzen und wirtschaftliches Wachstum auf Dauer sichern. Aufgrund der Unsicherheiten und Ungerechtigkeiten, die dem Mittelstand aufbürdet werden, gehört zudem das EEG schnellstmöglich komplett abgeschafft. Unter wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Gesichtspunkten hat es sich als untaugliches und ungerechtes Instrumentarium für die Gestaltung einer Energiewende erwiesen“

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