Marktstammdatenregister (MaStR) kann Stromkosten senken

Seit dem 31. Januar 2019 ist das Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) der Bundesnetzagentur online. Das Register bündelt ab sofort alle Informationen zu Energieerzeugungsanlagen, Energielieferanten, Netz- und Messstellenbetreibern sowie zu großen Kraftwerken und Stromverbrauchern, die an ein Höchst- oder Hochspannungsnetz beziehungsweise bei Erdgas an ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind. Erzeuger und Verbraucher von Strom und Gas müssen nun ihren Registrierungspflichten nachkommen, um Bußgelder und finanzielle Nachteile bei Förderungen zu vermeiden. Die Registrierung ist gebührenfrei.

Berlin, 26.02.2019 – Das Marktstammdatenregister ist das Portal, in das die Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes ihre Stammdaten und die Stammdaten ihrer Anlagen eintragen. Das Register verspricht größtmögliche Transparenz, da es öffentlich zugänglich ist. Eine Datennutzung von Behörden als auch von den beteiligten Marktakteuren der Energiebranche ist gewünscht und wird dadurch aktiv angestrebt.

Das Marktstammdatenregister soll eine umfassende Datenbasis zu allen Energieanlagen in Deutschland aufbauen. Die Angaben sollen dazu beitragen, die Sicherheit der Energieversorgung zu verbessern, Strom und Gas effizienter zu transportieren und zu vermarkten, die Weiterentwicklung der Energiewende zu planen und für den digitalen Energiemarkt der Zukunft Informationen in hoher Qualität zu beschaffen. Rechtliche Grundlage ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV).

„Wenn es gelingt, mit dem Marktstammdatenregister den Bau von Stromtrassen auf das notwendige Maß zu begrenzen, können damit auch die Kosten der Energiewende gedämpft werden“, so Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES.

Daher begrüßt DER MITTELSTANDSVERBUND die Einführung des Registers, gerade auch wegen des damit einhergehenden Bürokratieabbaus und sieht dies als wichtigen, wenn auch ersten Schritt für die Weiterentwicklung der Energiewende an.

Wen betrifft das Marktstammdatenregister?

Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen unter www.marktstammdatenregister.de zu registrieren. Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die Netzbetreiber und Strom- und Gashändler anmelden. Auch Bestandsanlagen müssen im Marktstammdatenregister neu registriert werden, selbst wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind.

Gibt es Ausnahmen bei der Registrierung?

Nein. Die Registrierungspflicht trifft alle Betreiber von netzgekoppelten Anlagen – egal welcher Größe und Höhe der Stromlieferung in das öffentliche Netz. Selbst sogenannte Null-Einspeiseanlagen, die ihren Strom nicht in das öffentliche Netz einspeisen, sind zur Registrierung verpflichtet, wenn sie über den Hausanschluss mit einem öffentlichen Stromnetz verbunden sind. Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Webseite ausführliche Informationen zum Marktstammdatenregister zusammengestellt.

Was droht bei Nichtregistrierung?

Wenn Betreiber von Bestandsanlagen ihrer Registrierungspflicht bis Ende Januar 2021 nicht nachkommen, könnte ein Mahnverfahren folgen. Im Einzelfall darf die Bundesnetzagentur bis zu 50.000 Euro Bußgeld verhängen. Anlagen, die seit 1. Februar 2019 in Betrieb gesetzt werden, sind innerhalb eines Monats zu registrieren. Versäumen die Betreiber den Eintrag in das Marktstammdatenregister, kann dies zum (teilweisen) Verlust der Förderung der Anlage führen. Wer seinen Batteriespeicher nicht registriert, erhält kein Geld für seinen Solarstrom vom Netzbetreiber, weil er nicht darlegen kann, dass der Strom aus einer registrierten Anlage kommt. Nach § 100 Absatz 1 Satz 5 EEG 2017 gibt es allerdings eine sogenannte „Speicher-Amnesie“. Die Regelung schafft eine rechtliche Übergangsfrist bis Ende 2019.

Wie läuft die Registrierung ab?

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, allen Anlagenbetreibern in ihrem Netzbereich ein Infoschreiben zur Registrierung im Marktstammdatenregister zuzusenden. Dieses soll eine Identifikations-Nummer enthalten, mit der die Betreiber ihre Anlagen im Register eintragen können. Die Bundesnetzagentur bereitet das Infoschreiben sowie einen zusätzlichen Infoflyer inhaltlich vor.

Was ist zu tun, wenn sich Daten ändern?

Änderungen der Anlagendaten wie zum Beispiel ein Betreiberwechsel, ein neuer Standort, Leistungsveränderungen sowie die vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung einer Anlage müssen in das Marktstammdatenregister eingepflegt werden.

Gibt es einen Zeitplan für die Registrierung?

Bundesweit müssen rund zwei Millionen Anlagen in das Marktstammdatenregister eingetragen werden. Damit die Server und die Beratungshotline (0228/14-3333) der Bundesnetzagentur bei zu vielen Einträgen auf einmal nicht überlastet werden, versucht die Behörde, den Prozess zu entzerren. Sie empfiehlt den Netzbetreibern, nicht alle Anlagenbetreiber gleichzeitig über ihre Registrierungspflicht zu informieren, sondern zeitlich gestaffelt. Einige Netzbetreiber planen, den Versand des Informationsschreibens und der Identifikations-Nummer an die Jahresendabrechnung zu koppeln.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Herrn René Groß (gross@dgrv.de), Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

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