Verbraucherschutz: Bundestag verabschiedet Musterfeststellungsklage

Das neue Instrument soll Verbrauchern helfen, einfacher, schneller und mit geringerem Risiko zu ihrem Recht zu kommen. Doch trotz zwischenzeitlicher Nachbesserungen gibt das Gesetz Anlass zur Kritik. DER MITTELSTANDSVERBUND informiert.

Berlin, 14.06.2018 – Mit der sogenannten „Eine-für-Alle-Klage" – der Musterfeststellungsklage – sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig einfacher und kostengünstiger zu ihrem Recht kommen. Dazu hat der Bundestag am 14. Juni 2018 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen.

Der Bundestag hat am 14. Juni 2018 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen.Dazu Justizministerin Katarina Barley:

„Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen. Mit der Einführung der „Eine-für-Alle-Klage“ stärken wir die Verbraucherinnen und Verbraucher. Bisher musste jeder Betroffene bei einem Schaden einzeln vor Gericht klagen - auch wenn eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern in gleicher Weise betroffen ist. Gleichwohl haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund des Risikos, den Rechtsstreit zu verlieren und dann die Prozesskosten tragen zu müssen, davon abgesehen, ihr Recht einzuklagen. Mit der „Eine-für-Alle-Klage“ helfen wir allen, die ihr Recht einfordern - und das kostenlos und schnell. Sei es im Dieselskandal, bei zu hohen Gaspreisen oder ungültigen Versicherungsverträgen. Das trägt zur Demokratisierung unseres Rechtssystems bei und stärkt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.“

Rechtsfragen für Prozesse etwa im Zuge des Dieselskandals sollen mit der neuen Musterfeststellungsklage künftig generell geklärt werden. Danach müssten Verbraucher ihre konkreten Ansprüche in einem Folgeprozess geltend machen. Führen sollen den Musterprozess "besonders qualifizierte" Verbraucherschutzverbände.

In dem nun beschlossenen Gesetz finden die Kritik sowie die Vorschläge des MITTELSTANDSVERBUNDES bedauerlicherweise nur in geringem Maße Berücksichtigung. Insbesondere stellt das Gesetz für die Klagebefugnis weiter auf Verbraucherverbände ab. Dies wird vom MITTELSTANDSVERBUND kritisiert.

Über die Effizienz und den tatsächlichen Verbrauchernutzen des neuen Instruments war bis zuletzt heftig gestritten worden – auch innerhalb der Großen Koalition. Vor allem die Union hatte den auch durch den MITTELSTANDSVERBUND vorgetragenen Befürchtungen Ausdruck verliehen, dass die Musterfeststellungsklage einer Klageindustrie den Weg ebnen könne. Sie wollte deshalb vor allem bei der Klagebefugnis für in Betracht kommende Verbände enge Grenzen setzen.

Allerdings blieb es in diesem Punkt bei der zuletzt gefundenen Lösung: Klagebefugte Verbände müssen nach dem neuen Gesetz mindestens 350 Personen oder zehn Unterverbände als Mitglieder haben, dürfen es nicht auf Gewinn durch die Klagen anlegen und nicht mehr als fünf Prozent ihrer Einkünfte von Unternehmen beziehen.

Die Koalition einigte sich allerdings auf der parlamentarischen Zielgeraden noch auf diverse Änderungen. Aufgegriffen wurde etwa die Anregung des Bundesrates, wonach für Musterfeststellungsklagen direkt die Oberlandesgerichte (OLG) als erste Instanz zuständig sein sollen. Befürchtet worden war, dass es mit den ursprünglich vorgesehenen drei Instanzen zu lange bis zu einem rechtskräftigen Entscheid dauern könnte. Diese Änderung wird vom MITTELSTANDSVERBUND begrüßt.

Trotz der bis zum Schluss anhaltenden Kritik soll es nun schnell gehen: Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage soll am 01. November 2018 in Kraft treten, um so noch eine Klage gegen Volkswagen zu ermöglichen. Eine zum Jahreswechsel drohende Verjährung würde damit gehemmt.

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