Vollständige Abschaffung der EEG-Umlage überfällig

Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 15. Oktober die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2022 veröffentlicht. Diese wird von aktuell im Jahr 2021 gültigen 6,5 ct/kWh auf 3,7 ct/kWh ab 2022 sinken. Grund hierfür ist weniger der für dieses Jahr aus dem Bundeshaushalt gezahlte Zuschuss zur Deckung der EEG-Umlage, sondern vor allem der erheblich gestiegene Börsenstrompreis.

Berlin, 15.10.2021 – Jährlich Mitte Oktober ziehen die Übertragungsnetzbetreiber Bilanz. Aus den erwarteten Vergütungen für die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien (EE) nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), dem erwarteten Stromverbrauch – soweit dieser nicht aufgrund gesonderter Privilegien von der Zahlung der EEG-Umlage befreit ist – und den Einnahmen und Ausgaben auf dem EEG-Konto des laufenden Jahres wird die EEG-Umlage für das Folgejahr festgelegt. Die Umlage dient dazu, die Lücke zwischen dem an der Strombörse erzielbaren Preis und der nach dem EEG garantierten Vergütung für Erneuerbare Energien-Anlagen zu schließen.

Eine Begrenzung und Gegenfinanzierung der EEG-Umlage erfolgte bereits im laufenden Jahr durch den Bundeshaushalt über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Weitere Senkungen wurden angekündigt. Zudem haben viele Parteien bei der Bundestagswahl mit einer weiteren Absenkung der Umlage bis zu ihrer vollständigen Abschaffung in ihren jeweiligen Wahlprogrammen geworben.

Da die EEG-Umlage mittlerweile einen Anteil von 20 Prozent am ohnehin schon extrem hohen Endkundenpreis hat, gerät sie zurecht zunehmend in die Kritik. Die heutige Veröffentlichung der EEG-Umlage für das Jahr 2022 kann zwar grundsätzlich als eine erfreuliche Entwicklung gewertet werden, allerdings können sich erneuerbare Energien am Strommarkt nur aufgrund des aktuellen Anstiegs des Börsenstrompreises behaupten. Sollten sich die Rohstoffmärkte in Europa wieder beruhigen, wofür es aus heutiger Sicht keine Anzeichen gibt, kämen die Erneuerbaren rasch wieder in Bedrängnis.

„Das heute verkündete Ergebnis für die Festlegung der EEG-Umlage ab 2022 hat schon etwas von Augenwischerei. Denn mit einer dauerhaften und vor allem planbaren Entlastung für den Mittelstand hat das heute Verkündete schlicht nichts zu tun – eher mit linker Tasche, rechte Tasche. Für eine Nettoentlastung beim Endverbraucherstrompreis ist entscheidend, die EEG-Umlage bei einer stabilen Gegenfinanzierung konsequent abzuschmelzen und schnellstmöglich komplett abzuschaffen. Hier müssen sich die aktuell an den Verhandlungen zur Regierungsbildung beteiligten Parteien beim Wort nehmen lassen. Die Erwartungen, die geweckt wurden, waren groß – jetzt gilt es Wort zu halten“, sagt Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES.

DER MITTELSTANDSVERBUND spricht sich bereits seit Jahren für eine Abschaffung der EEG-Umlage aus und fordert die gerechtere Verteilung der Kosten der Energiewende. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES kann dies allenfalls ein erster Schritt einer noch ausstehenden grundlegenden Reform des Gesamtsystems der Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiebereich sein. Auch wenn diese einerseits den erklärten Klima- und Energiewendezielen gerecht werden müssen, so bedarf es andererseits auch einer notwendigen stabilen Planungsgrundlage für mittelständische Unternehmen.

Seite drucken

Ansprechpartner

Dr. Sabine Schäfer DER MITTELSTANDSVERBUND
Dr. Sabine Schäfer Projektleiterin Klimaverbund und Leiterin Klima, Energie und Ressourcen Mehr Infos
DER MITTELSTANDSVERBUND
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht