Trilogeinigung über nichtfinanzielle Berichtspflichten

Zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen und Diversity hat es eine Einigung in den Trilogverhandlungen gegeben.

Brüssel, 26.02.2014 — Die EU-Kommission hatte im April 2013 einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, mit dem Unternehmen zur Berichterstattung über die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihres Handels verpflichtet werden sollen. Das bedeutet, dass europäische Unternehmen verpflichtet werden, neben ihren üblichen finanziellen Berichtspflichten auch regelmäßig über nicht-finanzielle Daten zu berichten.

In sogenannten Trilogverhandlungen hatte man sich nunmehr auf einen Text für die Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen und Diversity geeinigt. Unter einem Trilog versteht man ein Dreiertreffen zwischen Vertretern des Rates, des Parlaments und der Kommission mit dem Ziel einen Kompromiss zu finden. In der Regel finden die Triloge, als informelle Treffen, im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens statt, um bereits in einem frühen Stadium eine Einigung zu erleichtern.

Obwohl DER MITTELSTANDSVERBUND die Richtlinie insgesamt kritisiert hat, begrüßt der Spitzenverband der mittelständischen Kooperationen, dass an dem Text der Richtlinie in den Trilogverhandlungen noch Verbesserungen vorgenommen wurden.

Mittelständische Unternehmen weitgehend ausgenommen

Der Anwendungsbereich wurde gegenüber dem Kommissionsvorschlag erheblich geändert. Über ihre nicht-finanziellen Aktivitäten sollen demnach nur sogenannte "große Unternehmen von öffentlichem Interesse" ("large public-interest entities") mit einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von über 500 während des Geschäftsjahres berichten müssen. Diese werden von den Mitgliedsstaaten definiert. Nach dem deutschen Recht sind dies Unternehmen, die am Kapitalmarkt teilnehmen. Hinzu kommen Kreditinstitute und Versicherungen.

"Damit treffen in der Regel mittelständische Unternehmen diese Berichtspflichten nicht", erklärt Dr. Günther Schulte, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des MITTELSTANDSVERBUNDES und Leiter des Brüsseler Büros des Verbandes. "Aus der Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist das allerdings ein erster Schritt in die falsche Richtung."

Die Erhöhung der Ausnahme von 250 auf 500 Mitarbeiter wurde in der letzten Woche zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU ausgehandelt. Gerade für die deutsche Delegation im Rat war eine Ausweitung des Ausnahmebereichs eine Grundvoraussetzung für die Zustimmung zu diesem Dossier.

Erfassung der Wertschöpfungskette und Anwendung internationaler Standards

Nach der Trilogeinigung müssen betroffene Unternehmen zur Wertschöpfungskette zwar Angaben zu Geschäftsbeziehungen machen, allerdings ist davon nicht zwangsläufig die gesamte Lieferkette umfasst. Aus dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag ist außerdem weggefallen, dass sich die Unternehmen bei der Berichterstattung zwingend auf internationale Standards stützen müssen.

Dem ausgehandelten Text wird das Plenum des Europäische Parlament voraussichtlich am 15. April zustimmen.



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