Energieeffizienz von Gebäuden: Europäisches Parlament verhindert Schlimmeres

Der federführende Industrie-Ausschuss hat seinen Standpunkt zu den Plänen der Europäischen Kommission über die Energieeffizienz von Gebäuden festgelegt. Für den Handel war dabei die Frage äußerst brisant, ob zukünftig Ladestationen auf jedem Kundenparkplatz vorgehalten werden müssen.

Brüssel, 18.10.2017 – Im Jahr 2010 trat die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Kraft. Direkte Folge dieser europäischen Vorschriften waren verbindliche Regeln für die Ausstellung des Energieausweises für Gebäude. Weiterhin wurden Standards für die Energieeffizienz von Gebäuden eingeführt, die stufenweise greifen.

Jeder zehnte Parkplatz ab 2025 fit für Elektromobilität

Müssen zukünftig Ladestationen auf jedem Kundenparkplatz vorgehalten werden?Der Europäischen Kommission war dies nicht genug – zusammen mit weiteren Initiativen zur Einsparung von Energie legte sie Ende 2016 einen Vorschlag zur Novellierung der bestehenden Richtlinie vor.

Neben einer Verschärfung und Ergänzung der bestehenden Regeln schlug die Europäische Kommission einen für den Handel empfindlichen Ansatz vor: In neuen Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen und Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen, die einer umfangreichen Renovierung unterzogen werden, soll zukünftig jeder zehnte Parkplatz für die Nutzung im Rahmen der Elektromobilität ausgerüstet sein. Ab dem Jahr 2025 soll diese Verpflichtung für alle Nichtwohngebäude gelten. Die Kommission stellte damit die Vision auf, dass Kunden ihre Elektroautos zukünftig kostenfrei auf dem Parkplatz ihres Supermarktes aufladen können.

Forderung wirft Fragen auf

Diese Forderung wirft gleich mehrere Fragen auf: Wer kommt für die Kosten des bereitgestellten Stroms auf? Und ist die bestehende Energie-Infrastruktur überhaupt ausreichend, um einen solchen Bedarf zu decken? Zudem stellt sich die faktische Frage, ob solche Ladestationen überhaupt von den Kunden angenommen werden – der kurze Einkauf im Supermarkt um die Ecke dürfte jedenfalls nicht ausreichend sein, ein leeres Elektroauto wieder aufzuladen.

DER MITTELSTANDSVERBUND wies auf diese und andere Probleme in der politischen Diskussion hin. Mit Erfolg: Der Rat formulierte seinen im Juni 2017 gefassten Standpunkt um. Nach den Mitgliedstaaten sollen Ladepunkte nur bei umfangreichen Renovierungen eingerichtet werden müssen, wenn sich der Parkplatz innerhalb des Gebäudes befindet und die Renovierungsmaßnahmen bei umfangreichen Renovierungen den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes umfassen. Ein Zeitpunkt, zu dem alle Nichtwohngebäude eine solche Ladestation erhalten müssen, wurde nicht festgelegt.

Diesem Ansatz folgen auch die Europaparlamentarier. Nach den Europaabgeordneten soll die Renovierung auch die Energieinfrastruktur des Gebäudes umfassen müssen. Der 01. Januar 2025 als Zeitpunkt, in dem alle Nichtwohngebäude eine Ladestation vorhalten müssen, wurde hingegen beibehalten.

Im November 2017 sollen die Verhandlungen der beiden Häuser beginnen. Ungewiss ist die Dauer der Verhandlungen, liegen die Positionen von Rat und EU-Parlament teils doch sehr weit auseinander.

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