Mehr Transparenz und Fairness auf digitalen Plattformen

In einem neuen Vorschlag legt die EU-Kommission Ansätze zur Bekämpfung unfairer Praktiken in den Vereinbarungen zwischen Plattform-Betreibern und Unternehmern vor – ein weiterer Schritt hin zu einer Ergänzung des EU-Wettbewerbs also. Auch auf Verbundgruppen-Plattformen kommen damit neue Pflichten zu.

Brüssel, 30.04.2018 – Bereits seit einiger Zeit untersucht die Europäische Kommission die Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmern und Plattformbetreibern. Zielrichtung ist dabei die Identifizierung eventueller unfairer Handelspraktiken und Markt-Ungleichgewichte im Internet.

In einem neuen Vorschlag legt die EU-Kommission Ansätze zur Bekämpfung unfairer Praktiken in den Vereinbarungen zwischen Plattform-Betreibern und Unternehmern vor .Mit dem nunmehr vorgestellten Verordnungsvorschlag nähert sich die Kommission dieser Thematik an. Grundsätzlich soll dieser für alle Arten von Intermediären – Marktplätze, Vergleichsportale und soziale Medien – gelten.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer, die die Dienste dieser Intermediäre in Anspruch nehmen – beispielsweise die Verkäufe auf einer Online-Plattform, sollen zukünftig eine Reihe von Kriterien enthalten müssen:

  • Zunächst sollen die AGB klar, unmissverständlich und leicht zugänglich für die Unternehmer sein.
  • Änderungen dieser AGB, beispielsweise die Änderung der Waren-Rücknahmebedingungen, gestellt durch den Plattformbetreiber, sollen frühestens 15 Tage nach deren Mitteilung in Kraft treten dürfen.
  • Eine einseitige Beendigung der Vertragsbeziehungen zwischen Intermediär und Unternehmer soll immer einer Erläuterung durch Ersteren bedürfen.
  • Sollte ein Intermediär Rankings in der Anzeige seiner Unternehmer-Vertragspartner durchführen – wie etwa die Reihenfolge der Suchanzeigen in einem Online-Shop – sollen die AGB einen klaren Hinweis auf die dahinter stehende Logik des Intermediärs beinhalten müssen. Änderungen dieser Logik müssen den Unternehmern vorab mitgeteilt werden.
  • Die Intermediäre müssen – wiederum leicht verständlich und leicht einsehbar – die Unternehmer darüber informieren, welche Daten, die auf der Plattform erhoben werden, durch die teilnehmenden Unternehmen verwendet werden können.

Darüber hinaus widmet sich die Europäische Kommission in weiteren Vorschriften der effektiven Durchsetzung der Rechte von Unternehmern, die Dienstleistungen von Intermediären nutzen. So sollen die Intermediäre verpflichtend Beschwerde-Mechanismen einrichten müssen. Dies soll nicht für kleine Intermediäre gelten.

Zudem sollen die Intermediäre zwingend einen Mediations-Mechanismus zur Streitbeilegung auf den Plattformen vorsehen. Zur besseren Rechtsdurchsetzung sollen Verbände zudem das Recht bekommen, die Rechte betroffener Unternehmer gegenüber den Plattformen gelten machen zu können.

Hierzu müssen sie jedoch folgende Kriterien erfüllen:

  • die Verbände sind eine non-profit-Organisation und
  • juristische Personen im Sinne des nationalen Rechts eines Mitgliedstaates und Ziele, die im kollektiven Interesse ihrer Mitglieder stehen.

Die Kommission ermutigt die Marktteilnehmer, an der Entwicklung von Verhaltenskodizi mitzuwirken. Hierzu wird zudem eine 15-köpfige Expertengruppe von der Europäischen Kommission eingesetzt werden – über das weitere Verfahren wird DER MITTELSTANDSVERBUND informieren.

Insgesamt stellt der EU-Gesetzgeber erneut Regeln für Unternehmen neben das bestehende EU-Wettbewerbsrecht. Dies ist insoweit schwierig, als dass es an einem ausdifferenzierten System der Bewertung von Marktanteilen und daraus resultierender Marktmacht fehlt. Auch die Effektivität von Ausnahmen für kleine Plattform-Betreiber bleibt abzuwarten.

Insgesamt übersieht die Kommission die speziellen Prozesse gerade in dem Aufbau von Plattformen von Verbundgruppen – ein Manko, das in dem kommenden Gesetzgebungsprozess behoben werden muss.

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