Neue Unterstützung für künstliche Intelligenz – EU stellt Pläne vor

Mit einer Reihe von Maßnahmen will die Europäische Kommission die Entwicklung künstlicher Intelligenz unterstützen. Ob die Erweiterung der Förderungsmöglichkeiten dabei eine Chance für Verbundgruppen darstellt, bleibt hingegen abzuwarten.

Brüssel, 26.04.2018 – Künstliche Intelligenz steht für eine Reihe von Dingen: Die Entwicklung intelligenter Programme, die Erstellung von lernenden Algorithmen, die sich unterschiedlichen Gegebenheiten anpassen können, Roboter, die auf Grundlage intelligenter Programme immer komplexere Aufgaben übernehmen können aber auch die Basis jedweder Weiterentwicklung von Programmen: Big Data.

Neue Unterstützung für künstliche Intelligenz – EU stellt Pläne vor.Die Europäische Kommission sieht die Notwendigkeit, den Standort Europa in der Entwicklung künstlicher Intelligenz voranzubringen und neue Investitionen und Fachkräfte auf diesem Gebiet zu fördern.

Sie plant daher, die bestehenden EU-Förderprogramme mit einem klaren Fokus der KI-Förderung zu versehen. Forschungswillige Unternehmen – allen voran Start-Ups und Universitäten– sollen zukünftig in den Genuss weiterer Fördermittel kommen. Wie bei allen Förderprogrammen geht es dabei um die Forschung im Verbund – eine Kooperation zwischen Forschung und Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten wird daher Grundvoraussetzung jedweder Förderung sein. Mit Blick auf die bestehenden Förderprogramme wird ein „Open Data“ Ansatz erwartet; Die gefundenen Ergebnisse müssen daher wohl auch im Rahmen der neuen KI-Förderprogramme einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Für die forschenden Kooperationspartner könnten sich jedoch auch aus einem solchen Ansatz Synergien und im besten Fall Marktvorteile entwickeln.

In der Entwicklung neuer Technologien werden jedoch zwangsläufig auch bestehende Arbeitslätze überflüssig werden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten daher dazu auf, ihre Bildungs- und Ausbildungssysteme zu modernisieren und den Wandel am Arbeitsmarkt auf der Grundlage der Europäischen Säule sozialer Rechte unterstützend zu begleiten. Außerdem wird die Kommission Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen fördern, um noch mehr KI-Talente nach Europa zu holen und hier zu halten. Ein weiteres Ziel ist es, digitale Fähigkeiten sowie Kompetenzen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) ebenso wie Unternehmergeist und Kreativität zu fördern. Auch mit dem nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmen (2021-2027) soll die Vermittlung neuer digitaler Kompetenzen einschließlich KI-spezifischer Fähigkeiten verstärkt gefördert werden.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung mit KI werden natürlich auch ethische Fragen dringender. Die Kommission wird daher bis Ende 2018 ethische Leitlinien für die KI-Entwicklung erarbeiten, die auf der Charta der Grundrechte der Europäischen Union beruhen.

Insgesamt wird es auf die nun folgenden Ausgestaltungen der einzelnen Förderprogramme und vor allem deren Bedingungen ankommen. Insgesamt begrüßt DER MITTELSTANDSVEBRUND jedoch den Ansatz einer aktiven Förderung neuer Technologien. Hingegen müssen auch die entsprechenden regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst werden, um die innovativen Ansätze nicht im Keim zu ersticken – dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem bestehenden Wettbewerbsrecht und die sich daraus für Verbundgruppen ergebenden Implikationen.

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