CSR: Rechtsausschuss nimmt Trilogergebnis an

In seiner Sitzung am 20. März hat der Rechtsauschuss des Europaparlaments (JURI) das Trilogergebnis zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu den nichtfinanziellen Berichtspflichten einstimmig angenommen.

Brüssel, 25.03.2014 — Mit seiner Zustimmung zum Richtlinienvorschlag über die Offenlegung nicht-finanzieller Informationen im Rahmen von Corporate Social Responsibility (CSR) signalisierte der Rechtsausschuss des EU-Parlaments, dass Unternehmen künftig höheren Informationspflichten über ihr soziales Engagement unterliegen sollen.

DER MITTELSTANDSVERBUND setzt sich für eine nachhaltige Unternehmenspolitik und die Wahrnehmung der sozialen Pflichten von Unternehmen ein. "Berichtspflichten werden das soziale Engagement von Unternehmen aber ausbremsen", ist Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann überzeugt. Die gesetzliche Verpflichtung schaffe nur den Anreiz diese zu erfüllen. "Warum sollten Unternehmen dann noch darüber hinaus gehen?", so Veltmann. Deswegen wird der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes besonders die Umsetzungsphase in Deutschland verfolgen und sich für eine unternehmensgerechte Lösung einsetzen.

Es wurde bereits berichtet, dass lediglich Unternehmen von öffentlichem Interesse mit einer Mitarbeiterzahl von mehr als 500 den Berichtspflichten hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Abreitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption unterliegen. Die Lieferkette soll nur Teil des Berichts sein, soweit von ihr erhebliche Risiken ausgehen.

Die Abstimmung im Plenum des Parlaments ist für den 15. April angesetzt und gilt nach dem eindeutigen Ergebnis der JURI-Abstimmung nur noch als Formalität. Denn auch das Parlament ist mittlerweile zu der Überzeugung gelangt, dass umfassende Berichtspflichten die Unternehmen zu einer nachhaltigeren und sozialeren Unternehmenspolitik bewegen können.

Die EU-Kommission möchte noch bis Ende diesen Jahres eine öffentliche Konsultation zu den Errungenschaften hinsichtlich der CSR-Berichtspflichten durchführen. Die Ergebnisse dieser Konsultation sollen dann Anfang 2015 in einem Forum für Interessenvertreter diskutiert und eventuell weiterentwickelt werden. Dies sollte als deutliches Zeichen gewertet werden, dass die Kommission den jetzigen Vorschlag als eine Etappe hin zu weiteren Maßnahmen sieht.

Weitere Informationen:

Seite drucken

Zurück zur Übersicht