TTIP: EU-Kommission bemüht sich um mehr Transparenz

Die Verhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) werden von Vielen als zu undurchsichtig empfunden. Mit einer Konsultation will die EU-Kommission die Öffentlichkeit jetzt in einzelnen Bereichen einbinden.

Brüssel, 09.04.2014 — Die Konsultation, die am 27. März gestartet ist, bezieht sich auf den Schutz von Investoren und die Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten. Sie sind Teil der Verhandlungsrichtlinien zum geplanten Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), die der EU-Kommission im Juni 2013 von den Mitgliedstaaten einstimmig erteilt wurden. Die Kommission führt die Verhandlungen im Namen aller 28 Mitgliedstaaten unter deren Aufsicht und demokratischer Kontrolle: Das EU-Parlament wird über den Verhandlungsprozess informiert und muss dem Abkommen am Ende auch zustimmen - Einfluss auf den Verhandlungsprozess als solchen kann es aber im Moment nicht nehmen.

In den meisten internationalen Handelsübereinkommen sind Klauseln zum Schutz von Investitionen ausländischer Unternehmen enthalten. Sie sollen Investitionen in anderen Ländern, die für ein Unternehmen immer ein gewisses Risiko bergen, attraktiver machen und für Rechtsicherheit und Planbarkeit sorgen. Unternehmen können durch das Instrument Staaten vor Schlichtungsstellen verklagen, wenn ihre Eigentumstitel und Gewinne durch nationales Recht bedroht werden. Primär zielt es auf einen Schutz von Unternehmen vor Enteignung und Diskriminierung ab.

Es ist das explizite Ziel der Kommission, das bisher erreichte Niveau beim Investitionsschutz in den TTIP-Verhandlungen noch weiter anzuheben. Dies soll durch eine klarere Definition der zu schützenden Rechtspositionen gewährleistet werden. Darüber hinaus sollen die Schlichtungsstellen einem Verhaltenskodex unterstellt werden, der zum einem ein faires Verfahren und zum anderen eine maximale Transparenz der Streitschlichtung sicherstellen soll.

Die Konsultation kann nur über das Internet durchgeführt werden. Der Onlinefragebogen befasst sich mit rund 12 wichtigen Themenbereichen, unter anderem mit dem Recht der Staaten, auch einschränkende Gesetze zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Gesundheit zu erlassen, der gerechten und billigen Behandlung von Investoren und der Transparenz des Schlichtungsverfahrens. Dazu hat die Kommission Hintergrundinformationen auf ihrer Homepage bereitgestellt.

DER MITTELSTANDSVERBUND hat über dieses Thema bereits berichtet. Der Spitzenverband der Mittelstandskooperationen begrüßt, dass TTIP als Anlass genommen wurde, die Diskussion über eine Weiterführung der bestehenden Regeln über den Investitionsschutz zu vertiefen.

Eine Antwort auf die Frage, warum in den Verhandlungen zwischen den USA und der EU auf ein Kapitel über den Investitionsschutz gedrängt wird, bleiben die Verhandlungsparteien allerdings bisher schuldig. Hier wird von Seiten der Verhandlungspartner auf die gängige Praxis in den bislang abgeschlossen Handelsübereinkommen verwiesen. Auch bei einer Betrachtung der Details bleiben viele Fragen offen. So ist es bisher nicht klar, in welcher Form ein Verhaltenskodex für die Schlichter in das TTIP-Übereinkommen eingeführt werden soll - eine Frage, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Verbindlichkeit solcher einmal aufgestellten Verhaltensregeln ist. Auch die wichtige Frage der Durchsetzbarkeit von Entscheidungen einer Schlichtungsstelle wurde bisher nicht behandelt.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich daher auch weiterhin für Klarstellung dieser wichtigen Aspekte von TTIP einsetzen und das Versprechen der Kommission, für mehr Transparenz zu sorgen, einfordern.


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